Freizeitspaß Drohne: Was Hobbypiloten wissen müssen
Berlin (dpa/tmn) - Ferngesteuerte Drohnen sind mittlerweile ein beliebtes Hobby geworden. Die Fluggeräte mit bis zu acht Rotoren sind mehr als nur Spaßgeräte. In der Industrie, der Fotografie oder zur Landvermessung kommen sie längst schon zum Einsatz.
Künftig werden sie vielleicht sogar Pakete ausliefern.
Doch Hobbypiloten dürfen das Fluggerät längst nicht überall aufsteigen lassen. Und wenn mal eine Drohne abstürzt, kann es Probleme mit der Versicherung geben. Auch sonst gibt es einige Regeln, die Piloten kennen sollten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um ferngesteuerte Drohnen.
Welche verschiedenen Drohnen gibt es?
„Es gibt Modelle, die passen auf eine Handfläche“, sagt Daniel Bachfeld von der Bastler-Zeitschrift „Make“ (ehemals „c't hacks“). Ab 30 Euro sind Hobbypiloten dabei, diese Geräte fliegen aber nur in der Wohnung. Ein Top-Fluggerät für Privatanwender mit HD-Kamera und acht Rotoren kostet schnell 3500 Euro, eine Profidrohne noch viel mehr. „Dazwischen findet man Modelle für jeden Anspruch und Preis.“
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Die Bauteile der Drohne sollten geprüft sein, damit sie keine Störung - etwa im Mobilfunk - verursachen. Bei vielen Billigimporten aus China ist das zweifelhaft. „Im Bereich ab 500 Euro kann man eher sicher sein“, sagt Bachfeld. „Dann sind auch Funktionen wie GPS oder eine automatische Landehilfe an Bord.“ Die sei gerade bei Modellen mit weniger als sechs Rotoren wichtig: „Geht bei einem Quadrocopter ein Rotor kaputt, stürzt der ab wie ein Stein.“
Brauchen Hobbypiloten eine Lizenz zum Drohnenfliegen?
Nein, jedenfalls dann nicht, wenn die Drohne privat genutzt wird und nicht mehr als fünf Kilogramm wiegt, erklärt die Deutsche Flugsicherung (DFS). Gewerbliche Nutzer brauchen dagegen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Wiegt die Drohne zwischen 5 und 25 Kilogramm, ist eine Einzelerlaubnis nötig.
Wo ist der Drohnenflug erlaubt?
Grundsätzlich überall, wo durch das Fluggerät niemand gefährdet wird bis zu einer maximalen Höhe von 100 Metern. Manche Städte verbieten allerdings den Flug über bewohntem Gebiet. Absolute Tabuzonen sind die Kontrollzonen der Flughäfen, sagt Ute Otterbein von der DFS. Sie erstrecken sich in einem Radius von bis zu 1,5 Kilometer um Flughäfen herum. Wer hier fliegen will, muss sich beim Tower anmelden. „Es kann sein, dass an Tagen, an denen viel los ist, der Fluglotse keine Genehmigungen erteilt, erklärt Otterbein.
Und wo ist er es nicht?
Überall, wo die Sicherheit von Menschen gefährdet wird. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten. Ein Fotograf in Mecklenburg-Vorpommern wurde deshalb vergangenes Jahr zu 1500 Euro Strafe verurteilt. Auch über Industrieanlagen oder Unglücksstellen darf keine Drohne aufsteigen. Privatgrundstücke sind ebenso eine Tabuzone. Deren regelmäßiges Überfliegen ist nicht gestattet. Auch das Berliner Regierungsviertel ist für Drohnen gesperrt.
Welche Sicherheitsregeln muss ich befolgen?
Grundsätzlich dürfen Drohnen nur „auf Sicht“ geflogen werden, also im Umkreis von rund 100 Metern um den Piloten und bis zu einer Flughöhe von 100 Metern. In Deutschland ist es verboten, die Geräte auf Basis von übertragenen Videobildern der Bordkamera (Videolink) oder per GPS fernzusteuern. Von Gebäuden, Straßen, Menschenansammlungen und Hochspannungsleitungen sollte man das Fluggerät dringend fernhalten.
Was tun, wenn es zum Unfall kommt?
Wenn die Drohne beim Absturz Menschen verletzt oder Schäden anrichtet, springt die Privathaftpflicht nicht in jedem Fall ein, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Deckungsfragen sollte man vor dem Erstflug mit seiner Versicherung klären. Greift der Standardschutz nicht, müsse eine Zusatzversicherung her, wie sie etwa Modellflugvereine ihren Mitgliedern anbieten.
Meine Drohne hat eine Kamera: Was darf ich fotografieren und filmen?
„Eine private Drohne darf auch nicht im Flug alles und jeden ohne Erlaubnis ablichten“, warnen die Verbraucherschützer. Ohne ihr Einverständnis gefilmte oder fotografierte Menschen können eine Veröffentlichung des Materials untersagen. Deswegen sollte man am besten vorher um Erlaubnis fragen. Was gar nicht geht: Nachbarn oder andere Menschen mit der Drohne beobachten oder ausspionieren, etwa indem man durch fremde Gärten oder vor Fenstern fliegt.