Gegen unerlaubte Werbeanrufe ist Beschwerde einlegbar

Berlin (dpa/tmn) - Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind verboten. Doch daran halten sich längst nicht alle Unternehmen. Verbraucher, die trotzdem am Telefon belästigt werden, sollten das Gespräch so schnell wie möglich beenden, rät die Verbraucherzentrale Thüringen.

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Meist gehe es bei den vermeintlichen Gratisaktionen, Gewinnversprechen oder Ähnlichem darum, dem Angerufenen Verträge unterzuschieben. Die Geschädigten sollten sich außerdem bei der Bundesnetzagentur über den unerlaubten Anruf ( Cold Call) beschweren, weil diese den Verstoß mit einem Bußgeld ahnden kann.

Die Beschwerde kann per Online-Formular, per E-Mail oder auch postalisch per ausgedrucktem Formular eingereicht werden. Um dafür alle notwendigen Informationen beisammen zu haben, sollte man sich merken, was beworben wird und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren, wenn man einen Cold Call erhält, rät die Bundesnetzagentur. Die Einwilligung in Telefonwerbung muss übrigens schon vor dem Anruf vorliegen. Ein Einholen der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist der Behörde zufolge unzulässig.