Gericht prüft Datenschutz im Netz
Karlsruhe (dpa) - Anonymität im Netz oder Datenspeicherung - der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft seit Dienstag einmal mehr das Problem des Datenschutzes im Internet.
Konkret geht es um die Frage, ob Ministerien und Bundesbehörden die IP-Adressen von Besuchern ihrer Websites speichern dürfen (Az.: VI ZR 135/13). Mit dieser einer Telefonnummer vergleichbaren Ziffernfolge kann jeder Computer identifiziert werden - und damit letztlich auch die Person, die den jeweiligen Internetzugang angemeldet hat.
Der Kläger, der Kieler Datenschutz-Aktivist Patrick Breyer, sieht darin einen Verstoß gegen das Telemediengesetz. Danach dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung des Nutzers oder zur Abrechnung etwa von Internetdiensten verwendet werden.
Breyer ist Abgeordneter der Piratenpartei im Schleswig-Holsteinischen Landtag und zieht seit Jahren gegen die Speicherung von IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Felde. Er klagte bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das aktuelle BGH-Verfahren, das seit Dienstag läuft, richtet sich gegen die Bundesrepublik.
Einen Erfolg hatte Breyer zuvor bereits gegen das Bundesjustizministerium erzielt, dem das Landgericht Berlin im Oktober 2007 diese Praxis untersagte. Das Ministerium hatte ursprünglich argumentiert, dass die IP-Adresse allein nicht ausreiche, um eine Person zu identifizieren.