Gericht: „Tagesschau“-App ist zulässig: Verleger gehen in Revision

Köln (dpa) - Zeitungsverlage sehen die kostenlose „Tagesschau“-App als unlautere Konkurrenz - mit ihrer Klage gegen das millionenfach genutzte ARD-Angebot sind sie aber gescheitert.

Das Oberlandesgericht Köln stellte in zweiter Instanz fest, dass die ARD für den Internetauftritt „Tagesschau.de“ und die daraus abgeleitete App die nötige Genehmigung besitzt. Die Hauptkritik der Verleger, dass die App „presseähnlich“ sei, spielte für das Urteil keine Rolle.

Das OLG ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof zu, da die Frage von grundsätzlicher Bedeutung sei. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV kündigte daraufhin sofort an, in Berufung zu gehen. Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sender müssten wettbewerbsrechtlich überprüfbar sein, begründete BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff die Entscheidung.

Die ARD dagegen sieht sich durch die Ablehnung der Klage bestätigt. „Für die vielen Nutzer der "Tagesschau"-App ist das eine gute Nachricht“, teilte der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Marmor in Hamburg mit. Unabhängig von der Entscheidung sei er der Meinung, dass die Verlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten. „Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor.“

Nach Auffassung der Verlage verzerrt die „Tagesschau“-App, die auch umfangreiche Texte enthält, den Markt, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. In erster Instanz hatten die Zeitungshäuser vor dem Landgericht Köln Recht bekommen, doch dieses Urteil wurde nun aufgehoben. Die App sei durch das Prüfsystem des Drei-Stufen-Tests und die Freigabe dieses Konzepts durch die niedersächsische Landesregierung legalisiert. Daran sei das Gericht gebunden.

„Wir hatten hier ein Marktverhalten zu beurteilen, das von der zuständigen Behörde genehmigt worden ist“, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte. „Mit der inhaltlichen Frage, ob das Angebot presseähnlich ist, haben wir uns vor diesem Hintergrund nicht mehr befassen müssen und auch nicht befasst.“

Genau dies kritisieren die Verleger. „Wenn das (...) Urteil Bestand hätte, wären Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem Gebiet der Telemedien nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte überprüfbar“, sagte Wolff laut einer Mitteilung.

Das Landgericht Köln hatte der ARD im vergangenen Jahr exemplarisch verboten, die „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 weiter für Tablet-Computer und Smartphones anzubieten. Ein generelles Verbot lehnte das Gericht ab, da es immer nur im Einzelfall entscheiden und keine allgemeinen medienpolitischen Aussagen treffen könne.

Die „Tagesschau“-App mit mehr als vier Millionen Nutzern bringt Inhalte des Internet-Angebots „Tagesschau.de“ auf Smartphones und Tablet-Computer. Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass die durch Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF zwar im Internet präsent sein dürfen, „presseähnliche“ Angebote sind aber nicht erlaubt, und die Online-Inhalte müssen sich auf die Radio- oder Fernsehsendungen beziehen.