Porno-Abmahnwelle: Landgericht rudert zurück
Köln (dpa) - Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei.
Das teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten.
Bereits jetzt seien im Landgericht Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen der IP-Adressen inzwischen „für beachtlich“ hielten. „Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen“, stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet.
Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen der Schweizer Firma „The Archive AG“ als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt. Über die Rechtmäßigkeit gibt es nun aber Zweifel, da die Videoclips per Streaming angesehen wurden, was nach Auffassung einiger Kammern keine Verletzung von Urheberrechten darstellt.