Gesetz gegen Online-Abzocke kommt - Was tun bei Abmahnungen?

Berlin (dpa/tmn) - Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Abzocke im Internet und am Telefon schützen. Der Gesetzentwurf ist fertig, er soll insbesondere mit dem Abmahnwahnsinn im Netz Schluss machen.

Doch was tun, wenn man bereits Post vom Anwalt bekommen hat?

Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen im Internet sind oft sehr teuer. Die Bundesregierung will diese Beträge jetzt deckeln: Wer zum ersten Mal illegal etwas hoch- oder herunterlädt, soll nach einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums künftig nicht mehr als 155,30 Euro zahlen. Das gelte allerdings nicht für Raubkopierer, die in gewerblichem Umfang Filme, Musik oder Software verbreiten.

Doch schon jetzt ist die Abmahnungssumme nicht in Stein gemeißelt, erklärt Till Kreutzer vom Onlineportal „irights.info“. In vielen Fällen gebe es einen gewissen Verhandlungsspielraum. Wer eine Abmahnung bekommt, muss daher nicht in Panik geraten.

Ernst nehmen sollte man ein solches Schreiben auf jeden Fall, warnt Kreutzer - jede Summe bezahlen und ungelesen alles unterschreiben aber nicht. Denn sonst zahlen Betroffene möglicherweise zu viel oder öffnen gleich der nächsten Abmahnung Tür und Tor.

Diesen Spielraum auszuloten, gelingt am besten mit anwaltlicher Hilfe. Ein Anwalt kann sich gleichzeitig auch um die Unterlassungserklärung kümmern, die zu jeder Abmahnung gehört: Mit dieser verspricht der Unterzeichner, die Rechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen. Hält er sich nicht daran, wird er eventuell gleich wieder abgemahnt. Die vorformulierte Erklärung ist aber in vielen Fällen zu umfassend oder zu vage. Ein Anwalt kann den Text an den entscheidenden Stellen zugunsten des Abgemahnten umformulieren.

Was auch immer der Empfänger einer Abmahnung tut - es muss auf jeden Fall schnell geschehen. Denn in dem Anwaltsschreiben stehen laut Kreutzer oft exakte Fristen. Werden diese nicht eingehalten, wird aus der Abmahnung schnell eine deutlich teurere einstweilige Verfügung.

Einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen zufolge sind etwa 4,3 Millionen Menschen über 14 Jahre bereits mindestens einmal abgemahnt worden.