Schaar sieht in Datenschutzreform Impulse für US-Gespräche
Berlin/Brüssel (dpa) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verspricht sich von der EU-Datenschutzreform neue Impulse für den transatlantischen Verhandlungstisch.
Durch ein gemeinsames europäisches Regelwerk käme die Union endlich auf Augenhöhe mit den USA, wenn es um ein internationales Datenschutzabkommen gehe, sagte Schaar in einem Interview mit dem Fachdienst „dpa Insight EU“. Bisher hätten die Daten von Europäern in den USA ein niedrigeres Schutzniveau als die von US-Bürgern. „Das ist ein ganz großes Problem, das endlich behoben werden muss.“
EU-Bürger könnten beispielsweise nicht rechtlich gegen US-Behörden wie das FBI vorgehen, wenn diese unrechtmäßig Daten über Europäer verarbeitet haben. „Der Rechtsschutz für Europäer, deren Daten in den USA verarbeitet werden, ist nicht gegeben.“
Bisher gelten für den polizeilichen Datenaustausch bilaterale Daten-Abkommen zwischen Amerika und einzelnen EU-Staaten. „Die USA haben in den letzten zehn Jahren unterschiedliche bilaterale Abkommen getroffen und dabei sicherlich von den unterschiedlichen Kräftekonstellationen mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten profitiert“, sagte Schaar. Die Papiere hätten obendrein nur den Stellenwert von Verwaltungsabkommen, was die Grundrechte von Europäern vor US-Gerichten wesentlich schwäche. Vorwürfe aus den Vereinigten Staaten, wonach EU-Datenschutzregeln nicht umsetzbar seien, lässt Schaar nicht gelten.
Die EU-Kommission will den europäischen Datenschutz mit der Reform ins digitale Zeitalter hieven - die noch gültige Richtlinie ist aus dem Jahr 1995. Eine neue Verordnung soll generell den Umgang mit Daten regeln, während für die Datenverarbeitung in Polizei- und Justizbehörden eine Richtlinie gelten soll.
Justizkommissarin Viviane Reding hatte Anfang 2012 ihre Vorschläge präsentiert, kürzlich bezogen die beiden zuständigen Berichterstatter des EU-Parlaments, der Grüne Jan Philipp Albrecht und der Sozialist Dimitrios Droutsas, mit eigenen Vorschlägen Position. Schaar zeigte sich mit den beiden Parlamentsberichten grundsätzlich einverstanden, weil sie den Datenschutz tendenziell stärkten. Wichtig sei im Reformteil für den Polizei- und Justizbereich, dass die Regeln darin europäische Minimalstandards seien und keine Maximal-„Deckelung“.