Gesichtserkennung: Datenschützer warnen davor

Berlin (dpa) - Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar warnt vor möglichem Missbrauch durch die Verknüpfung von Namen und Bildern beim Online-Netzwerk Facebook. Wenn ein Unternehmen biometrische Merkmale von Millionen Menschen ansammelt, sei dies „hochbrisant“.

Dies betonte Caspar im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Zugleich ist unklar, auf welche Weise - und ob überhaupt - Datenschutzbehörden gegen die neue automatische Gesichtserkennung bei Facebook vorgehen können.

Facebook hatte die automatische Gesichtserkennung bereits im Dezember gestartet, diese Woche hat sie Deutschland erreicht. Wenn Nutzer Bilder beim Online-Netzwerk hochladen, prüft jetzt eine Software, wer darin abgebildet ist, und schlägt den Nutzern vor, ihre Facebook-Freunde in den Fotos zu markieren. Voraussetzung ist, dass ein Bild der Person bereits einmal von einem Facebook-Bekannten mit dem Namen verknüpft wurde. Facebook betont, dass nur die Namen von Bekannten vorgeschlagen werden und man die Funktion jederzeit abschalten sowie bereits vorhandene Namens-Tags löschen könne.

Caspar stört sich jedoch grundsätzlich daran, dass Facebook dafür über eine biometrische Datenbank mit der Verknüpfung von Namen und Gesichtern verfügt. „Das Ganze bezieht sich auf alle Nutzer, die sich in Facebook-Bildern taggen lassen.“ Zudem kritisiert Caspar scharf, dass die Gesichtserkennung und Vorschlagsfunktion standardmäßig aktiviert sind: „Facebook hat es versäumt, die Nutzer davon ausdrücklich in Kenntnis zu setzen. Wer nicht mitmachen will, ist gezwungen, die Funktion zu deaktivieren, dies gilt auch für Minderjährige.“ Die Datenschützer fordern seit langem, solche Dienste dürften nur mit ausdrücklicher Zustimmung eines Nutzers für ihn freigeschaltet werden.

Unklar ist unterdessen, welche Datenschutz-Regeln für die deutschen Facebook-Nutzer überhaupt gelten. „Facebook ist der Ansicht, dass die Nutzungsverhältnisse aller europäischen Nutzer nach Irland umgestellt wurden“, sagt Caspar. Auch in diesem Fall wären zwar deutsche Datenschutz-Behörden zuständig, allerdings nach irischen Bestimmungen, die von den deutschen abweichen. „Man muss sehen, dass unser Einfluss da begrenzt ist.“ Daher setzt sich der in Deutschland für Google zuständige Datenschützer dafür ein, das Thema auf europäischer Ebene zu regeln. Die Hamburger Datenschützer prüfen Unterdessen die rechtlichen Lage um die Facebook-Gesichtserkennung.