Google macht weitere Zugeständnisse im Streit mit EU
Brüssel (dpa) - Im Streit mit der EU um den Vorwurf unlauterer Geschäftspraktiken hat der Suchmaschinen-Riese Google neue Zugeständnisse gemacht. Ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia bestätigte am Freitag in Brüssel, dass ein entsprechendes Schreiben von Google eingegangen sei.
„Wir haben Vorschläge von Google erhalten und werden sie jetzt analysieren.“ Zum Inhalt machte der Sprecher keine Angaben. Die EU-Kommission verdächtigt Google, seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen. Die Kartellwächter gehen der Anschuldigung nach, der Internet-Riese reihe bei der Anzeige von Suchergebnissen eigene Dienste vor Angeboten von Wettbewerbern ein und benachteilige sie dadurch.
Brüssel hatte dem US-Konzern eine Frist bis Donnerstag gesetzt, Google hielt sie in letzter Minute ein. Ein Google-Sprecher sagte in Brüssel: „Wir werden weiter kooperativ mit der EU-Kommission zusammenarbeiten.“
Eine Beilegung des Streits scheint somit möglich; Google könnte eine mögliche Geldbuße von maximal zehn Prozent des Jahresumsatzes abwenden. Im Dezember hatte Almunia Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt getroffen und eine Kompromisslinie angedeutet. „Wir haben gesagt, man soll uns Vorschläge vorlegen, die eine gütliche Einigung ermöglichen könnten“, hatte Almunia erst vor wenigen Tagen gesagt. „Die Arbeiten laufen weiter.“ Mitte Januar hatte Almunia Druck gemacht und eine harte Gangart gegen den US-Konzern angekündigt. Die bisherigen Zugeständnisse reichten nicht aus.
Eine Frist, die die Wettbewerbshüter einhalten müssten, gibt es wie in allen Kartellfällen nicht. In den USA ist ein ähnliches Wettbewerbsverfahren für den Internet-Riesen glimpflich ausgegangen.
Die Unternehmensinitiative ICOMP (Initiative for a Competitive Online Marketplace), die vom Google-Rivalen Microsoft unterstützt wird, wertete die Zugeständnisse Googles positiv. ICOMP-Rechtsbeistand David Wood forderte aber: „Jede Einigung muss Maßnahmen umfassen, die den Wettbewerb wiederherstellen, damit Dritte unter gleichen Wettbewerbsbedingungen agieren können.“