Google muss in Italien Vorschläge in Suchmaske filtern
Mailand/Berlin (dpa) - Die Vorschläge, die auftauchen, wenn man einen Begriff in die Google-Suchmaske eintippt, sind eigentlich eine ganz praktische Sache - in Italien macht die Funktion dem Internet-Konzern aber Ärger.
Ein Mailänder Gericht gab einem Kläger Recht, der sich durch Vorschläge zu seinem Namen verunglimpft fühlte - es tauchten auch Begriffe wie „Betrüger“ oder „Betrug“ auf. Das Gericht beschloss, dass Google die automatisch erzeugten Vorschläge filtern müsse, damit so etwas nicht mehr vorkomme.
Google zeigte sich enttäuscht. Der Konzern sei der Meinung, dass er nicht für Wortkombinationen in der Autocomplete-Funktion verantwortlich gemacht werden könne, da sie nicht von Google, sondern vom Computer-Algorithmen auf Grundlage früherer Suchanfragen erzeugt würden. Google prüfe das weitere Vorgehen, hieß es in einer Stellungnahme.
Ein Anwalt der Klägerseite veröffentlichte das Urteil am Dienstag im Internet. Die automatisch auftauchenden negativen Begriffe hätten dem Ansehen seines Kunden schwer geschadet, argumentierte er. Und Google sei durchaus in der Lage, Inhalte zu filtern und mache dies auch etwa bei Urheberrechtsverstößen. Der Name des Klägers wurde nicht genannt.