Google will Runden Tisch zum Leistungsschutzrecht
Hamburg/Berlin (dpa) - In der Debatte über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet hat Google einen Runden Tisch mit allen Beteiligten im Kanzleramt angeregt. Der jetzt bekannt gewordene Gesetzesvorschlag bedeute „einen Eingriff in die Informationsfreiheit und würde Deutschland weltweit isolieren“.
Das sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck am Dienstag in Hamburg. Dabei sei Google „in vielen Bereichen ein wichtiger Partner der Verlage und hat ein großes Interesse an qualitativ hochwertigem Journalismus“.
Die Regierungskoalition hat Anfang März in einem Spitzengespräch ihre im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht bekräftigt, das Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts einzuführen. Daraufhin legte das Bundesjustizministerium Mitte Juni einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz vor, der Presseerzeugnisse vor einer freien gewerblichen Nutzung im Internet schützen sollte. Nach teilweise massiver Kritik auch in den Reihen der Koalitionsparteien wurde nun ein zweiter Referentenentwurf vorgelegt, der sich nach Informationen von „Heise Online“ auf die Nutzung von Presseerzeugnissen durch Suchmaschinen beschränkt. Die Verlegerverbände haben gefordert, das Leistungsschutzrecht noch in dieser Legislaturperiode, also bis Herbst 2013, einzuführen.
Google-Sprecher Oberbeck erklärte, schon jetzt könne sich jeder Verlag durch eine einfache Ergänzung im Code seines Web-Auftritts aus der Google-Suche herausnehmen. Dafür bedürfe es keines neuen Gesetzes. „Solch ein Gesetz schützt niemanden und schadet allen - Nutzern, Verlagen, Suchmaschinen und der deutschen Wirtschaft.“
Auch der Branchenverband Bitkom kritisierte das Gesetzesvorhaben am Dienstag erneut. Es gebe keine Antwort auf die Frage, „weshalb in Deutschland eine neue Abgabe auf innovative Internetdienste eingeführt werden soll, die es so in keinem anderen Land der Welt gibt“, erklärte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Damit würden auch junge innovative Unternehmen von Deutschland abgeschreckt.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff bezeichneten es am Dienstag als verwunderlich, dass ein erster Entwurf für das geplante Gesetz „trotz klarer Beschlüsse des Koalitionsausschusses und einer fast dreijährigen Vorbereitungszeit so schnell wieder überarbeitet werden musste“. Der Entwurf sei offensichtlich noch nicht ausgereift. „Insbesondere erscheint die Begrenzung auf Suchmaschinenanbieter bei der Zahlungspflicht nicht nachvollziehbar.“ So blieben „Newsaggregatoren“ - das sind Internet-Portale, die Nachrichten und Artikel sammeln und gebündelt darstellen - außen vor, obwohl sie sich die Leistungen der Verlage noch viel stärker zunutze machten.
Der Entwurf des Justizministeriums für das Gesetz befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit den anderen Ressorts. Etwaige Änderungswünsche sollen dann noch berücksichtigt werden. Der nächste Schritt wäre dann ein Beschluss im Bundeskabinett zu dem Gesetzentwurf, ehe dieser dem Bundestag als dem eigentlichen Gesetzgeber zugeleitet würde. Zur Anregung eines Runden Tisches zum Leistungsschutzrecht verwies das Bundespresseamt auf Anfrage darauf, dass der Referentenentwurf zurzeit im Bundesjustizministerium bearbeitet werde.