Händler muss nachbessern: Geräte mit Kauderwelsch-Handbuch

Berlin (dpa/tmn) - Es gibt sie immer wieder: Geräte mit schlecht kopierten oder übersetzten Bedienungsanleitungen, die wegen unvollständiger, fehlerhafter oder ganz falscher Texte ein Verständnis erschweren oder sogar ganz unmöglich machen.

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Wer mit einem solchen Kauderwelsch-Handbuch zu kämpfen hat, sollte sich zunächst an den Händler wenden, der das Gerät verkauft hat, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn grundsätzlich haben Kunden Anspruch auf eine verständliche Anleitung.

Erst, wenn der Verkäufer kein besseres Handbuch zur Verfügung stellen kann, habe der Verbraucher das Recht, sein Geld zurückzubekommen. Dazu muss man den Verbraucherschützern zufolge dem Händler eine Frist setzen, innerhalb der er eine verständliche Anleitung zu liefern hat. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb des Zeitfensters nicht nach, müsse der Händler das Gerät zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.