USK prüft Ausnahmen Hakenkreuze in Computerspielen künftig möglich

Berlin (dpa) - Computerspiele können künftig in Deutschland eine Altersfreigabe erhalten, auch wenn sie Hakenkreuze oder SS-Runen enthalten.

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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die für die Prüfung von Computerspielen zuständig ist, erklärte am Donnerstag, sie werde ihren Umgang mit verfassungsfeindlichen Symbolen verändern. Ähnlich wie in Kinofilmen sollen künftig die verbotenen Propagandamittel gezeigt werden dürfen, wenn es „der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte“ dient.

Die USK will künftig Computerspiele auch auf ihre „Sozialadäquanz“ hin prüfen - diese Ausnahme im Strafgesetzbuch erlaubt verfassungsfeindliche Symbole unter eng definierten Voraussetzungen. Welche Videospiele dazu zählen, muss die USK künftig im Einzelfall entschieden.

Bislang wurde die Klausel bei der Prüfung von Games nicht berücksichtigt. Hakenkreuze, SS-Runen und vergleichbare Kennzeichen waren in Videospielen in Deutschland streng verboten. Grundsätzlich soll das das auch so bleiben. „Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen gemäß Paragraf 86 a Strafgesetzbuch hat sich nichts geändert“, erklärte die USK. Es könne aber wie bei Kinofilmen oder TV-Sendungen Ausnahmen von dieser Regel geben.

Videospiele wie die bekannte „Wolfenstein“-Serie, in denen der Nationalsozialismus und der Zweiten Weltkrieg eine zentrale Rolle spielen, wurden bislang in Deutschland nur in einer entschärften Version verkauft. Anstatt von Hakenkreuzen bekamen deutsche Spieler dann Fantasiesymbole zu sehen.