Er hatte im sozialen Netzwerk Facebook einen Link zu einem Artikel gepostet, in welchem der Holocaust geleugnet wird. Seiner Argumentation, es handele sich ersichtlich um Gedankengut eines anderen, folgte das Gericht nicht.
In der Art und Weise, wie er den Artikel verbreitet habe, habe er sich dieses Gedankengut zu eigen gemacht. Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro hatte der Mann zuvor Einspruch eingelegt.