Handball-WM im Livestream: Keine P2P-Angebote nutzen

Köln (dpa/tmn) - Wer Sportereignisse abseits der offiziellen Kanäle im Internet mitverfolgt, setzt sich dem Risiko teurer Abmahnungen aus. Experten warnen besonders vor Angeboten, die auf dem P2P-System basieren.

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Wer sich Sportereignisse per Livestream abseits der offiziellen Kanäle ansieht, sollte tunlichst die Finger von P2P-Broadcasting-Diensten lassen. Bei diesen Diensten empfängt man als Nutzer nicht nur ein Videosignal, sondern wird mit seinem eigenen Rechner zum Teil eines Übertragungsnetzes.

„Sobald der Nutzer eine solche Übertragung streamt, leitet er gleichzeitig auch das Signal weiter und verbreitet damit die urheberrechtlich geschützten Inhalte auch an andere Nutzer weiter“, sagt der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke. Nutzern solcher Dienste drohen teure Abmahnungen. Ob es sich um ein P2P-Angebot handelt, erkennt man häufig daran, dass zum Abspielen zunächst Software installiert werden muss.

Auch bei rein passiv im Browser empfangenen Livestreams, bei denen keine Kopie des Videomaterials auf dem eigenen Rechner abgelegt wird, gibt es bislang keine Rechtssicherheit. „Bisher wurden jedoch noch keine Nutzer abgemahnt, die wichtige sportliche Events auf diesem Wege mitverfolgt haben“, sagt Solmecke. Sorgen um Abmahnungen müssten sich eher Personen machen, die solche Streams anderen anbieten - also die Stream-Anbieter oder Gastronomen, die ihren zahlenden Gästen Streams zeigen.

Trotzdem ist vor Gericht noch nicht abschließend geklärt, ob das reine Streamen von urheberrechtlich geschütztem Videomaterial eine Verletzung des Urheberrechts ist. Hundertprozentige Sicherheit gegen teure Abmahnungen liefert also auch das Ansehen passiver Streams nicht.