Handyvertrag erst prüfen: Smartphone gekauft oder gemietet?
Berlin (dpa) - Dass der DSL-Router meist Eigentum des Providers bleibt, dürfte den meisten Verbrauchern bekannt sein. Eine ganz andere Erwartungshaltung herrscht bei Handyverträgen vor. Der Dschungel der Verträge ist in dieser Hinsicht nicht so leicht zu durchschauen.
Bei Mobilfunkverträgen mit Handy geht der Kunde davon aus, dass ein zum Vertrag ausgeliefertes Smartphone nach der Mindestlaufzeit in sein Eigentum übergeht. Nun finden sich am Markt aber auch Verträge mit Handymiete, berichtet das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“.
Problematisch dabei sei, dass für den Verbraucher zumindest bei einer Online-Bestellung nicht ohne weiteres ersichtlich ist, dass das Handy nach der Vertragslaufzeit nicht in sein Eigentum übergeht und zurückgeschickt werden muss. Wer sichergehen will, es nicht mit einem Mietmodell zu tun zu haben, muss in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schauen.
Grundsätzlich raten die Experten von einer Handymiete, die mitunter auch als Gebrauchsüberlassung bezeichnet wird, entschieden ab. Denn die Anbieter bürdeten dem Kunden in den AGB unter anderem auf, das Handy sorgsam zu behandeln, es vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen und es mit einer Schutzfolie zu versehen. Und schickt er das Smartphone nach der Vertragslaufzeit nicht zurück, soll er Schadenersatz leisten.