Haustausch-Urlaub birgt juristische Fallstricke
Berlin (dpa/tmn) - Immer mehr Urlauber tauschen für ein paar Wochen im Jahr ihre Bleibe mit anderen Familien. So kostet die Unterkunft in der Fremde keinen Cent. Juristisch ist das heikel: Es werden keine Verträge abgeschlossen.
Ein großes Problem, falls etwas schiefgeht.
Wer einen Blick auf die Seite des Portals haustauschferien.com wirft, der entdeckt schnell verlockende Angebote: Eine Villa in Sydney mit Meerblick oder ein urtümliches Holzhaus am Pazifik irgendwo in der kanadischen Provinz British Columbia. Daneben werden Einfamilienhäuser in Recklinghausen und Eutin angeboten. Tauschurlaube können einen an ungewohnte und spannende Orte bringen, wenn man den richtigen Tauschpartner findet: aus der Provinz in die Großstadt, vom Flachland in die Berge - oder umgekehrt. Und das gratis, sieht man von den Kosten für die Anreise an. Doch juristisch ist der Haustausch heikel: Bei Streitigkeiten drohen große Probleme, weil die Tauschpartner keine Verträge abschließen.
Die kostenlose Unterkunft dürfte viele Urlauber locken - im Vergleich zu Hotels, Ferienwohnungen und selbst All-Inclusive-Camps kann das mehrere Hundert oder gar Tausend Euro ausmachen. Selbst finanziert werden müssen lediglich An- und Abreise sowie die Verpflegung. Zudem wird für die Nutzung der Website eine Gebühr fällig - bei haustauschferien.com 80 Euro im Jahr.
„Unsere Kunden sparen pro Reise mit allem Drum und Dran etwa 50 Prozent ihrer Kosten“, sagt Jürg Thalmann, Geschäftsführer von haustauschferien.com. Seine Community hat 40 000 Mitglieder in 143 Ländern, darunter knapp 500 in Deutschland. Vor neun Jahren ist das Portal in den USA online gegangen. Vor allem dort sind Haustausche beliebt, auch in Südeuropa begeistern sich immer mehr dafür.
Während Urlauber den Pauschalurlaub im Reisebüro buchen, müssen Haustauscher mehr Aufwand betreiben: den Tauschpartner kennenlernen, Schlüsselübergabe vereinbaren - und vor allem Vertrauen aufbauen. Das ist beim Häusertauschen eine elementare Voraussetzung. Denn die Urlauber gehen ein Risiko ohne Sicherheiten ein. „Solche Vereinbarungen sind eine Basis, bei der man als Jurist eigentlich nur den Kopf schütteln kann. Das ist eine ganz heikle Geschichte“, sagt Ronald Schmid, Professor für Reiserecht an der Universität Dresden.
Verträge existieren nicht, Geld fließt auch keines, und das Tauschportal tritt nur als Reisevermittler auf - bei Streitigkeiten, Diebstählen oder Zerstörungen in einem der Häuser ist die Firma also außen vor und kann nicht belangt werden. „Ich weiß ja nicht mal, ob es denjenigen überhaupt gibt, mit dem ich in E-Mail-Verkehr stehe - oder ob der Name vorgeschoben ist“, sagt Schmid. Er empfiehlt, zumindest die wichtigsten Details schriftlich festzuhalten. Dazu zählen Länge des Tauschs und Schlüsselübergabe.
Auf die Grundsätze des Reiserechts könnten sich Haustauscher bei Ärger nicht berufen - das findet laut Schmid nur bei Pauschalreisen oder Schüleraustauschen Anwendung. „Falls etwas passiert, falls Dinge zerstört werden oder die Wohnung ausgeräumt wird, dann kommt es ganz entscheidend auf Beweise an.“ Falls aber kein Vertrag bestehe, werde die Beweisführung überaus schwierig.
Thalmann sagt, dass sein Unternehmen bei Ärger „nur vermitteln“ könne, wiegelt aber ab: „Wir haben 60 000 Haustausche pro Jahr. In den letzten fünf Jahren gab es drei bis vier ernsthafte Probleme.“ Er setzt auf die Psychologie: „Die Menschen wissen, dass andere Leute ihr Haus bewohnen, während sie in einem fremden Haus sind.“ Dieser Gedanke schrecke Kriminelle ab.
Für Schmid birgt der Tausch auf Zeit dagegen einige Gefahr - etwa dass Kriminelle über Strohmänner Immobilien anmieten und Gutgläubigen anbieten, deren eigene Wohnung dann leergeräumt wird. „Im Zweifel hätte ich dann nicht einmal den richtigen Namen meines Tauschpartners“, warnt er.
Das Portal Haustauschferien.com ist nicht das einzige seiner Art. Homelink.de verfolgt das gleiche Konzept und bietet seinen Mitgliedern rund 13 500 Tauschangebote in 75 Ländern. Der jährliche Beitrag liegt hier bei 140 Euro.
Auch die Community 9flats.com setzt darauf, Wohnungen zu vermitteln - aber gegen Bezahlung und ohne Tausch. Touristen und Geschäftsreisende bekommen dort Privatwohnungen präsentiert, die sie bei Abwesenheit der Hausherren auf Zeit mieten können. 9flats.com erhält von Mieter und Vermieter nach der Einigung eine Provision. Ähnlich funktioniert der etablierte US-Dienst Airbnb, der nach eigenen Angaben Unterkünfte in 9874 Städten und 176 Ländern im Angebot hat.
Keinerlei Geld fließt bei der beliebten Plattform Couchsurfing. Dort bieten Gastgeber Reisenden eine kostenlose Unterkunft im ganz einfachen Stil - meist auf dem Sofa. „Diese Angebote ist vor allem für die junge Generation interessant“, sagt Ulrich Reinhardt, Tourismusforscher von der Stiftung für Zukunftsfragen in Hamburg. „Hier steht das kleine Budget vieler Studenten im Mittelpunkt, die auf diesem Wege trotzdem reisen und fremde Länder sehen können.“