Hintergrund: Handel mit gebrauchter Software
Berlin (dpa) - Der Handel mit gebrauchter Software ist der Computerindustrie seit Jahren ein Dorn im Auge. Die Entwickler sehen darin eine Verletzung ihrer Eigentumsrechte. Es herrscht allerdings auch Rechtsunsicherheit.
Ist der Handel mit Lizenzen aus zweiter Hand wirklich erlaubt? Händler wie UsedSoft sehen ihr Geschäftsmodell durch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Sommer bestätigt.
Doch eine endgültige Klärung des Problems dürfte auch am Mittwoch in Karlsruhe ausbleiben.
Softwarehersteller wie Oracle oder Microsoft versuchen den Weiterverkauf ihrer Produkte in ihren Lizenzbestimmungen vielfach zu unterbinden. Durch einen florierenden Gebrauchthandel fürchten die Unternehmen empfindliche Umsatzeinbußen.
Problematisch könnte auch sein, dass Urheberrechtsverletzungen schlechter verfolgt werden könnten, schätzt der Branchenverband Bitkom. Denn anders als bei nicht digitalen Waren kann aus einer legalen Kopie einer Anwendung schnell eine Vielzahl illegaler Kopien hergestellt werden.
Seit Jahren handeln Firmen wie die UsedSoft aus München mit Lizenzen von Computerprogrammen, die von den einstigen Käufern nicht mehr genutzt werden. UsedSoft kauft etwa überschüssige Lizenzen, die Unternehmen nicht mehr benötigen, oder Lizenzen aus Insolvenzen auf und vertreibt sie weiter.
UsedSoft begrüßte das Grundsatzurteil des EuGH denn auch als Ende einer rechtlichen Grauzone. Seit der Entscheidung des EuGH vor einem Jahr habe sich der Umsatz des Unternehmens verdoppelt.
Doch ein Ende des viele Jahre währenden Streits ist auch am Mittwoch nicht absehbar. Seit 2006 streiten sich Oracle und UsedSoft vor Gericht.
Nun dürfte die Entscheidung darüber, ob das Münchner Unternehmen wirklich rechtmäßig gebrauchte Lizenzen für Software des amerikanischen Herstellers Oracle vertreibt, wieder beim Oberlandesgericht München landen.