Hintergrund: Private haften für WLAN-Nutzung
Karlsruhe (dpa) - Private haften für unberechtigte WLAN-Nutzung durch Fremde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Mai 2010 entschieden.
Wer also seinen drahtlosen Internetzugang nicht ausreichend mit einem Passwort sichert, kann zur Kasse gebeten werden, wenn andere darüber zum Beispiel illegal Musiktitel herunterladen. Das heißt dann Störerhaftung. Bei dem Urteil ging es um den Popsong „Sommer unseres Lebens“.
Der Inhaber des WLAN-Netzes muss die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen und ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern. Allerdings muss er dem Rechteinhaber der Musik, also beispielsweise einer Plattenfirma, keinen Schadenersatz zahlen, weil er selbst keine Rechtsverletzung begangen hat.
Wie die Sicherheitsvorkehrungen für Hotels oder Internet-Cafés im Detail aussehen müssen, wurde allerdings noch nicht höchstrichterlich entschieden. Es ist noch nicht einmal klar, ob Gastwirte und Hoteliers für Rechtsverstöße ihrer Kunden überhaupt haften müssen - Urteile von Landgerichten dazu fielen sehr unterschiedlich aus.