Hintergrund: Vorratsdatenspeicherung in der EU
Brüssel (dpa) - Telekommunikationsunternehmen in Europa sollen bestimmte Daten ihrer Kunden speichern. So können Terrorfahnder oder Polizei diese Informationen bei Bedarf später nutzen.
Ein EU-Gesetz aus dem Jahr 2006 legt fest, dass die Firmen Verbindungsdaten zu Telefonaten oder E-Mails aufbewahren. Dies sind Name und Anschrift sowie Rufnummer, Uhrzeit, Datum und Dauer einer Telefonverbindung - bei Handys auch der Standort zu Gesprächsbeginn. Auch Verbindungsdaten zu SMS, Internet-Nutzung und E-Mails sollen die Firmen aufbewahren. Den Inhalt der Gespräche oder E-Mails speichern die Telekommunikationsunternehmen demnach nicht.
In Deutschland ist das anders: Dort gibt es derzeit keine gesetzlichen Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung. Denn das Bundesverfassungsgericht kippte die deutsche Regelung 2010. Seitdem streiten die Regierungsparteien Union und FDP um eine Neufassung.
Brüssel wollte im Frühjahr 2012 nicht länger warten und verklagte die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Verfahren läuft, ein Ende ist noch nicht absehbar. Am Ende könnte der EuGH Deutschland eine Geldstrafe aufbrummen - so wie jüngst Schweden. Das Land hatte das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zwar umgesetzt, muss wegen Verspätung aber drei Millionen Euro Bußgeld zahlen.
Außer Deutschland hinkt nach Auskunft der EU-Kommission nur noch Belgien mit der Übertragung des EU-Gesetzes in nationale Gesetzgebung hinterher. Auch gegen Belgien hat die Kommission ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht eröffnet.