Hintergrund: Wie Brüssel gegen Google vorgeht

Brüssel (dpa) - Die Brüsseler Kartellwächter werden in einer Vielzahl von Fällen aktiv. So spüren sie Kartellabsprachen nach, wenn zwei oder mehr Unternehmen Preise abgesprochen oder den Markt unter sich aufgeteilt haben.

Dies verbietet Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Zweitens gehen sie gegen Marktmissbrauch vor. Nach Artikel 102 ist es einzelnen Firmen untersagt, ihre marktbeherrschende Position zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten auszunutzen. Einen solchen Verstoß wirft die EU-Kommission nun Google vor.

Wie in den meisten Fällen hatten sich Konkurrenten in Brüssel beschwert. Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Die EU-Kommission hat jetzt ein Prüfverfahren gegen Google eingeleitet und den Konzern um Auskünfte und Stellungnahme gebeten. Wichtig ist, dass mit der Eröffnung eines Verfahrens keine endgültige Entscheidung der Wettbewerbshüter vorweggenommen wird. Die Kommission kann durchaus feststellen, dass die Vorwürfe haltlos waren und das Verfahren einstellen. Fristen gibt es keine.

Richtig ernst wird es für eine Firma, wenn die EU-Kommission ihr die Beschwerdepunkte übermittelt. Das Unternehmen kann darauf eigene Beweise und Aussagen Dritter vorbringen. Dann trifft die EU-Kommission ihre Entscheidung. Falls die Firma den Beschluss - zum Beispiel ein Bußgeld - nicht akzeptieren will, kann sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg dagegen klagen.

Die EU-Kommission hat bereits mehrfach hart gegen IT-Konzerne durchgegriffen. Dem Konzern Microsoft brummte sie mehrere Geldbußen von insgesamt 1,7 Milliarden Euro auf sowie die Verpflichtung, in seinem Betriebssystem Windows künftig neben dem Internet-Explorer auch Konkurrenz-Browser anzubieten. Im Mai 2009 verhängte Brüssel eine Rekord-Geldstrafe von 1,06 Milliarden Euro gegen den weltgrößten Chip-Hersteller Intel wegen Marktmissbrauchs.