Impressumspflicht: Verbraucherschützer schicken Google Abmahnung

Berlin (dpa) - Verbraucherschützer werfen Google vor, bei Fragen zu seinen Diensten in Deutschland gegen die gesetzliche Pflicht einer schnellen elektronischen Kontaktaufnahme zu verstoßen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schickte Google deswegen nach eigenen Angaben eine Abmahnung. Dieses Schreiben sei bisher noch nicht eingegangen, sagte ein Google-Sprecher am Freitag in Hamburg.

Wenn Nutzer über die bei Google angegebene E-Mail-Adresse eine Frage stellen, erhalten sie zunächst eine automatisch erzeugte Antwort mit dem Hinweis auf Formulare für Fragen zu einzelnen Diensten des Internet-Anbieters.

Die Verbraucherschützer sehen darin einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu der meist als Impressumspflicht bezeichneten Anbieterkennzeichnung. Die vzbv spricht von einem „toten Briefkasten“.

Bei Google heißt es, dass google.de die gesetzlichen Vorgaben erfülle. Neben dem E-Mail-Kontakt gebe es weitere Kontaktmöglichkeiten wie Telefon- und Faxnummer. Die automatische Mailnachricht verweise auf Hilfeformulare zu unterschiedlichen Diensten.

Auf diese Weise würden Anliegen wegen der Vielzahl von Fragen „in geordnete Bahnen gelenkt und unmittelbar von den jeweils zuständigen Mitarbeitern bearbeitet“.

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