Intel scheitert mit Klage gegen milliardenschweres EU-Bußgeld
Luxemburg (dpa) - Der Chiphersteller Intel ist mit seiner Klage gegen eine milliardenschwere EU-Kartellstrafe gescheitert. Das EU-Gericht bestätigte die Rekord-Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro und wies die Klage von Intel „in vollem Umfang“ ab.
Die EU-Kommission habe 2009 richtig entschieden - und die Strafe sei verhältnismäßig, urteilten die Richter. Die EU-Kommission hatte den Chip-Riesen damals wegen des Missbrauchs einer dominanten Marktstellung bestraft.
Nach Erkenntnissen der Brüsseler Behörde hatte Intel von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, die Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD (Advanced Micro Devices) zu kaufen. Damit habe Intel den einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen. Die damalige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte 2009: „Intel hat Millionen europäischer Verbraucher geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt zu verwehren.“
Intel kann gegen das Urteil Rechtsmittel vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, einlegen.
Die Richter kamen in ihrem Urteil zu dem Schluss, dass die EU-Kommission das Fehlverhalten des Konzerns ausreichend belegt habe. Die Behörde habe „rechtlich hinreichend nachgewiesen“, dass „Intel versuchte, den wettbewerbswidrigen Charakter seiner Verhaltensweisen zu verschleiern, und eine langfristige Gesamtstrategie verfolgte, um AMD den Zugang zu den strategisch wichtigsten Verkaufskanälen zu verwehren.“ Damit habe Intel seine Position als Marktführer „missbräuchlich ausgenutzt“.
Intel hatte demnach den vier Computerherstellern Dell, Lenovo, HP und NEC Rabatte gewährt, wenn sie ihre Geräte mit Intel-Chips mit sogenannter x86-Architektur ausstatteten. Außerdem habe die Firma den Einzelhändler Media-Saturn dafür bezahlt, dass dieser in seinen europaweit verbreiteten Elektromärkten nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufte. Die PC-Hersteller HP, Acer und Lenovo hätten zudem von Intel Geld bekommen, um den Marktstart von Produkten mit AMD-Prozessoren künstlich zu verzögern.
Das Gericht sah keinen Anlass, die Geldbuße - wie von Intel verlangt - zu reduzieren. Die Richter waren der Ansicht, „dass keines der von Intel vorgebrachten Argumente den Schluss zulässt, dass die verhängte Geldbuße unverhältnismäßig wäre“. Die Strafe liege vielmehr „im unteren Bereich der Bandbreite“. Die EU-Kommission kann bei solchen Verstößen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens verhängen, dies wäre bei Intel deutlich mehr gewesen.