Internet als Tatmittel - „Scamming“-Maschen im Netz
Wiesbaden (dpa) - Eine Mail von einem Unbekannten aus dem Ausland, höflich formuliert und persönlich - wenn es darin um Geld geht, sollten die Alarmglocken läuten. Der Adressat könnte als „Scamming“-Opfer ausgeguckt sein.
Diese und weitere Betrügermaschen hier im Überblick.
„Scamming“ - Betrug im Internet - greift um sich. Wer hereinfällt, kann viel Geld verlieren. Die Täter gingen äußerst raffiniert vor, sagt Gaby Goebel-Andreas, Expertin für Internetkriminalitäts-Prävention im hessischen Landeskriminalamt (LKA). Einige Beispiele für Maschen der Betrüger:
Warenbetrug: Eigentlich ein banaler Vorgang, bei dem die Ware bezahlt, aber nicht geliefert wird. Etwa bei Internet-Auktionen. Oder der Verkäufer geht leer aus: Über ein Auto-Portal bietet zum Beispiel jemand seinen Wagen für 10 000 Euro an, ein Interessent kauft und schickt einen Scheck über 15 000 Euro. Den Verkäufer bittet er, den zu viel gezahlten Betrag zurückzuzahlen. Viel später fliegt auf, dass der Scheck gar nicht gedeckt war. „Eine ganz typische Masche“, sagt Goebel-Andreas.
Immobilienvermittlung: Die Täter kopieren reale Wohnungsangebote aus Immobilienportalen und stellen diese Wohnungsangebote dann zu einem viel günstigeren Preis ebenfalls in das Portal. Wenn sich Interessenten melden, behauptet der angebliche Wohnungseigentümer, er sei geschäftlich im Ausland und könne die Wohnung nicht persönlich zeigen, aber gegen Kaution - 500 bis 1000 Euro - den Wohnungsschlüssel zuschicken. Die Kaution solle per Geldtransfer überwiesen werden. Natürlich erhalten die Interessenten den Schlüssel nie, und das Wohnungsangebot ist schnell wieder gelöscht.
Partnervermittlung: Eine Frau aus Friedberg fiel bei der Partnersuche im Internet herein. Sie verliebte sich in einen Mann, den sie über eine Kontaktanzeige bei einem Partnerportal kennengelernt hatte. Mehrere E-Mails gingen hin und her, zu einem Treffen kam es nie. Der Mann - laut LKA hatte er Namen und Foto aus dem Internet gestohlen - schaffte es, ihr unter abenteuerlichen Vorwänden Geld abzuschwatzen, etwa für medizinische Behandlungen seines Sohnes und für ihn selbst. Bis die Frau Verdacht schöpfte, hatte sie 20 000 Euro ins Ausland überwiesen - über eine normale Transferfirma, bei der kein Konto nötig ist. Der Zahlencode, mit dem diese Überweisungen abgewickelt werden, lässt nicht erkennen, wer das Geld abholt.
Finanzagenten: Wer sich verlocken lässt, über sein Konto dubiose Geldbeträge laufen zu lassen, läuft Gefahr, selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Laut LKA-Expertin Goebel-Andreas machen Betrüger per E-Mail Job-Angebote, die mit wenigen Stunden Arbeit mehrere Tausend Euro Verdienst versprechen. Bedingung: PC und Bankkonto müssen vorhanden sein. Die Täter überweisen dann Geld auf das Konto, das der „Finanzagent“ nur weiterleiten soll. Hier handele es sich um Geldwäsche, sagt die LKA-Expertin, und der Kontoinhaber könne ebenfalls verurteilt werden.
Identitätsdiebstahl: Ein Spaß ohne Wissen über die Folgen sind Profile auf Facebook, die Fremde im Namen eines anderen anlegen. So sei es vorgekommen, dass Schüler über dem Namen ihres Lehrers ein Profil angelegt und Unsinn gepostet hätten, sagt Goebel-Andreas. Auf diese Weise könnten aber jemandem auch schlimme Inhalte wie Kinderpornos untergejubelt werden. Mit dem gefälschten Facebook-Profil sei der Straftatbestand der „Fälschung beweiserheblicher Daten“ erfüllt. Wer so etwas merkt, sollte umgehend zur Polizei gehen.