Käufer darf Annahme von Ebay-Ware nicht verweigern

Hannover (dpa/tmn) - Wer bei Online-Marktplätzen wie Ebay eingekauft hat, darf bei Lieferung nicht einfach die Annahme verweigern. Das Zurückweisen einer Sendung gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag, berichtet die Computerzeitschrift „c't“.

Ein Käufer darf die Annahme von Ebay-Ware nicht einfach verweigern. Das gelte insbesondere bei Waren, die per Nachnahme bezahlt werden sollten. Stattdessen handelt sich der Käufer nur zusätzliche Kosten ein. Denn der Verkäufer kann ihm unter anderem das Porto für erneute Zustellversuche in Rechnung stellen. Nimmt der Käufer die Ware wiederholt nicht an, kann sie der Verkäufer aber auch nicht einfach anderweitig verwenden. Zuvor muss er gegenüber dem Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.