Kartellamtschef: Kümmern uns auch um Digitalkonzerne
Berlin (dpa) - Bundeskartellamtschef Andreas Mundt hat Vorwürfe zurückgewiesen, die Wettbewerbsbehörden würden nicht entschieden genug gegen die Marktmacht amerikanischer Internet-Konzerne vorgehen.
„Wenn Sie Amazon, die Hotelbuchungsplattformen, weitere Verfahren auf nationaler wie auf europäische Ebene und das Google-Verfahren auf europäischer Ebene nehmen, wird ein Schuh daraus“, sagte Mundt der „Welt am Sonntag“. Man könne kritisieren, dass die Verfahren zum Teil zu lange dauerten. „Aber in der Summe sind die Wettbewerbsbehörden in Europa bei dem Thema aktiv.“
Mundt betonte, man habe etwa gegen Amazon ein wichtiges Verfahren geführt. Amazon habe Händlern vorgeschrieben, Produkte, die sie über Amazon Marketplace verkauften, auf anderen Plattformen nicht billiger zu vertreiben. „Diese Praktik musste Amazon infolge unseres Verfahrens aufgeben.“ Auch bei Hotelbuchungsplattformen sei das Kartellamt eingeschritten. „Und wir gehen auch gegen die Großen vor“, sagte der Wettbewerbshüter. „Gegen Google läuft bei der EU-Kommission ein Verfahren, das die nationalen Kartellbehörden angestoßen und im Jahr 2010 an Brüssel abgegeben haben.“
In dem Wettbewerbs-Verfahren hat die EU-Kommission Google erst kürzlich mehr Zeit eingeräumt, um auf die erhobenen Vorwürfe zu antworten. Die Frist wurde bis 17. August verlängert, damit Google alle Dokumente lesen und sein Recht auf Verteidigung voll und ganz nutzen könne, hieß es in Brüssel. Der US-Suchmaschinenbetreiber hatte um die Fristverlängerung gebeten. Die Wettbewerbshüter werfen Google vor, in den Trefferlisten eigene Dienste - etwa Preisvergleiche beim Online-Shoppen - zu bevorzugen und damit die Konkurrenz zu behindern.
Mundt betonte, man könne die Regulierung von Digitalkonzernen nicht allein mit dem Wettbewerbsrecht lösen. „Hier fehlt es an grundsätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.“ Die Wettbewerbsbehörden müssten mit der rasanten Geschwindigkeit der Digitalkonzerne Schritt halten, gleichzeitig aber gerichtsfeste Urteile vorlegen. „Da könnten uns unter Umständen auch genauere Definitionen an der einen oder anderen Stelle im Gesetz helfen.“