Kaum Chancen für private TV-„Mediathek“ im Internet

Düsseldorf (dpa) - Der gemeinsame Auftritt der privaten Fernsehsender im Internet wird wohl ins Wasser fallen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht folgte am Mittwoch der Argumentation des Bundeskartellamts, das das Vorhaben vor gut einem Jahr verboten hatte.

Die konkurrierenden TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL wollten eine gemeinsame senderoffene Internet-Plattform durchsetzen, auf der - wie bei den „Mediatheken“ - nachträglich verpasste Sendungen angesehen werden können.

Das Bundeskartellamt hatte argumentiert, dass damit das „marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen“ auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland verstärkt werde. Auf dem bundesdeutschen Fernsehwerbemarkt verfügten beide Unternehmen zusammen über einen Marktanteil von über 80 Prozent. Die Entscheidung des Gerichts soll am 20. Juni verkündet werden. ARD und ZDF wollen unter dem Arbeitstitel „Germany's Gold“ ebenfalls eine gemeinsame Plattform im Internet schaffen.