Keine Netzsperren für deutsche Urheberrechtsverletzer
Cannes (dpa) - In Deutschland wird es voraussichtlich keine Internetsperren für Web-Piraten nach französischem Vorbild geben.
„Den Internetzugang zu blockieren, ist keine Option für die Bundesregierung“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), auf der Musikmesse Midem in Cannes. Für das erste Halbjahr 2012 kündigte er einen Gesetzesvorstoß zu Warnhinweisen für Urheberrechtsverletzer im Internet an.
Als Grundlage für die Entscheidung diene unter anderem eine Studie der Fachhochschule Köln, die verschiedene Warnhinweis-Modelle im Ausland untersucht habe. Sie soll noch in dieser Woche, „vermutlich Dienstag oder Mittwoch“, vorgestellt werden. Beim nächsten Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie Mitte März sollen die Untersuchungsergebnisse mit den Beteiligten erörtert werden - das sind Rechteinhaber wie Musikverleger und Plattenfirmen ebenso wie Internetanbieter.
„Ich gehe davon aus, dass wir zu einer Art Stufenmodell kommen, dass auch aus datenschutzrechtlicher Sicht akzeptabel ist“, sagte Otto der dpa. Beispielsweise müsste dann eventuell ein Internetanbieter nicht schon beim ersten Urheberrechtsverstoß den Namen des Nutzers nennen, sondern dieser könnte quasi anonym gewarnt werden.
Denkbar wäre also ein Verfahren, bei dem ein Internetnutzer eine Reihe von Warnhinweisen bekommt, wenn er gegen das Urheberrecht verstößt, beispielsweise durch den illegalen Musiktausch per Filesharing. Je nachdem, wie scharf so ein Gesetz formuliert wird, würde er dann beim soundsovielten Verstoß mit Sanktionen belegt - das kann ein Bußgeld sein oder - wie in Frankreich - eine Sperrung des Internetzugangs.
In Frankreich hat das sogenannte Hadopi-Verfahren - Hadopi nach der maßgeblichen Behörde - seit der Einführung 2009 viel Aufsehen erregt und nach Angaben der französischen Rechteverwerter auch Erfolge im Kampf gegen Online-Musikpiraterie gebracht. Doch bis heute ist es nach Branchenangaben bei den maximal zwei Warnhinweisen pro Nutzer geblieben; der dritte Schritt - also eine Sanktion wie ein Gerichtsverfahren mit Bußgeld oder Sperrung eines Internetzugangs - sei noch nicht gemacht worden, hieß es von Experten auf der Midem.