Megaupload-Daten könnten ab Donnerstag gelöscht werden

New York (dpa) - Den Nutzern der gesperrten Online-Tauschplattform Megaupload droht der Verlust ihrer Daten. Die Filme, Musikdateien oder Fotos sind auf angemieteten Computern in den Rechenzentren von IT-Dienstleistern gespeichert.

Diese IT-Dienstleister könnten ab Donnerstag (2. Februar) damit beginnen, die Inhalte zu löschen, erklärten die zuständige US-Staatsanwaltschaft in einem Brief an die Rechtsanwälte von Megaupload.

Der Brief datiert vom Freitag, die beiden IT-Dienstleister Carpathia Hosting und Cogent Communications aus der Nähe von Washington ließen Anfragen am Montag zunächst unbeantwortet. Die US-Behörden hatten Megaupload.com vor anderthalb Wochen vom Netz genommen und unter anderem den deutschen Gründer Kim Dotcom an seinem Wohnsitz in Neuseeland verhaften lassen. Seitdem kommen die Nutzer nicht mehr an ihre Daten heran - auch wenn es sich nicht um illegal verbreitete Dateien handelt. Auf der Website prangt ein Beschlagnahme-Hinweis des US-Justizministeriums und der Bundespolizei FBI.

Die US-Behörden sehen Megaupload als eine Drehscheibe für Raubkopien und haben in Neuseeland einen Auslieferungsantrag gestellt. Dotcom und die weiteren Betreiber sollen mehr als 175 Millionen Dollar an der illegalen Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Inhalte verdient haben. Die Anwälte von Kim Dotcom, der früher als Kim Schmitz bekannt war, bestreiten die Vorwürfe.

Dem Brief der Staatsanwaltschaft zufolge hat sie ausgesuchte Daten kopiert; die Speichercomputer selbst stehen aber weiterhin in den Rechenzentren. Es gebe kein weiteres Interesse der Strafverfolger daran, hieß es. Wenn die Beschuldigten oder Dritte Zugriff auf die Daten haben wollten, müssten sie sich direkt mit den beiden Betreibern der Rechenzentren in Verbindung setzen.

Nutzen, die Megaupload für den illegalen Tausch von geschützten Inhalten verwendet haben, müssen nach Einschätzung des Fachanwalts Udo Vetter nicht mit juristischen Konsequenzen rechnen. Im Gegensatz zu Tauschbörsen wie Gnutella oder eMule könnten Überwachungsfirmen im Auftrag der Content-Industrie bei Filehostern wie Megaupload von außen keine Anwender anhand ihrer Internet-Adresse (IP-Nummer) identifizieren. Und vermutlich seien auf den Servern von Megaupload keine Verbindungsdaten gespeichert.

Kunden von Megaupload, die für einen besseren Zugang mit einer Kreditkarte oder per Banküberweisung gezahlt hätten, könnten jedoch unter Umständen identifiziert werden. „Nach meiner Meinung kann man aus einem Premiumzugang keinen Anfangsverdacht herleiten“, schrieb Vetter auf seinem Blog lawblog.de. Vom Grundsatz her seien Filehoster legale Dienste. „Firmen nutzen sie, um große Datenmengen zu bewältigen. Und natürlich steht es jedermann frei, selbst geschaffenes oder freies Material über Filehoster zu vertreiben. Von daher lässt sich kaum schlussfolgern, dass jeder Premiumkunde eines Filehosters auch ein "Raubkopierer" sein muss.“