Warteschleifen-Abzocke kostet Verbraucher Millionen
Berlin (dpa) - Klassik-Titel wie Beethovens „Für Elise“ sollen die Zeit bis zum nächsten freien Berater verschönern. Dabei kosten die Minuten in der Warteschleife den Anrufer aber Nerven und vor allem eins: viel Geld.
„Bitte warten“ - diese Ansage vom Band nervt nicht nur, sie geht auch richtig ins Geld. Nach einer Berechnung der Grünen-Bundestagsfraktion kostete die Abzocke bei teuren Warteschleifen von Service-Nummern die deutschen Verbraucher im vergangenen Jahr rund 144 Millionen Euro. Das Problem ist längst bekannt, ein Gesetz gegen die teuren Schleifen hat der Bundestag bereits im Oktober beschlossen - doch bis sich für den Verbraucher etwas ändert, dürften noch einige Monate vergehen.
Denn der Bundesrat hat Änderungswünsche und das neue Telekommunikationsgesetz deshalb im November in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Strittig sind vor allem andere Aspekte der Reform wie der Ausbau schneller Internetverbindungen in ländlichen Gebieten. Nach Angaben der Grünen stocken die Verhandlungen derzeit, vor Sommer sei mit dem Gesetz nicht zu rechnen.
Bis dahin werden Unternehmen weiter viel Geld mit wartenden Kunden verdienen. Nach den Berechnungen der stellvertretenden Fraktionschefin Bärbel Höhn hingen die Deutschen 2011 bei den 0900-Nummern rund 48 Millionen Minuten in der Warteschleife. Bei durchschnittlichen Kosten von 1,20 Euro pro Minute belaufe sich die Gesamtsumme auf 58 Millionen Euro.
Bei den 0180-Nummern harrten die Bürger 616 Millionen Minuten geduldig am Telefon aus. Bei durchschnittlichen Minutenkosten von 14 Cent seien somit 86 Millionen Euro ohne Gegenleistung in die Kassen von Unternehmen geflossen. Den Grünen zufolge fußt die Berechnung auf Branchenzahlen. Berücksichtigt wurden nur Service-Nummern, etwa bei Fluggesellschaften oder Internetanbietern. Erotik- und Esoterik-Angebote spielten in der Erhebung keine Rolle.
In dem neuen Gesetz ist vorgesehen, dass ein Jahr nach Inkrafttreten Warteschleifen nur noch bei Gratis-Nummern oder für Anrufe bei normalen Ortsvorwahlen geschaltet werden dürfen. Zulässig sollen sie auch bleiben, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die angerufene Firma die Kosten trägt.