Legal oder illegal: Worauf es beim Streaming ankommt
Berlin (dpa/tmn) - Ob Netflix, YouTube, Amazon Prime oder Spotify - das Streaming von Filmen, Serien und Musik ist für viele bereits bequemer Standard. 78 Prozent der deutschen Internetnutzer streamen laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ-RLP) Bild oder Ton.
In sozialen Medien werden Livestreams immer häufiger genutzt. Doch daneben gibt es viele Webseiten und Apps, bei denen nicht auf den ersten Blick klar ist, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Wie lassen sich also seriöse von illegalen Anbietern unterscheiden?
„Der einzige echte Unterschied liegt darin, dass beim legalen Streaming der Anbieter eine entsprechende Lizenz des Rechteinhabers eingeholt hat, beim illegalen hingegen nicht“, erklärt Ansgar Koreng, Fachanwalt für Urheber und Medienrecht. „Das ist für den Verbraucher letztlich überhaupt nicht zu erkennen, weil das kein Merkmal ist, das dem Angebot auf die Stirn geschrieben ist.“
Auch bei Angeboten, die legal wirken, könne man sich nicht sicher sein, dass die Betreiber über alle nötigen Lizenzen der wahren Rechteinhaber verfügen oder diese noch gültig sind. Denn es gibt beispielsweise auch kurzfristige Angebote aktueller Inhalte, die kostenlos sind: „Eine Plattform wie YouTube kann das Umsonst-Angebot auch als Marketing-Maßnahme zur Gewinnung neuer Kunden einsetzen“, erklärt Sebastian Telle, Rechtsanwalt und Redakteur des Internetportals „telemedicus.info“. Beispielsweise werden neue Serienfolgen offiziell für eine Woche kostenlos zum Streamen veröffentlicht, um neue Zuschauer zu ködern. Danach gibt es diese Inhalte nur noch im Pay-TV zu sehen.
Doch wie erkennt man ein legales Angebot? Naheliegend ist ein vertrauenswürdiger Anbieter, der zu einem seriösen Unternehmen gehört oder über anerkannte Gütesiegel verfügt, wie Ansgar Koreng betont: „Ein wichtiges Indiz ist beispielsweise, dass ein vollständiges Impressum vorgehalten wird, aus dem die Verantwortlichkeit für das Angebot klar hervorgeht.“ Generell sollte der Anbieter seinen Sitz in Deutschland oder zumindest innerhalb der Europäischen Union haben. Sicher geht, wer bekannte Anbieter mit Bezahl-Abonnements wählt.
„Angebote, deren Anbieter auf dubiosen Karibikinseln sitzen, sollte man mit Vorsicht genießen“, sagt Koreng. Wer Streams öffnet, die aussehen, als seien sie von einer Kinoleinwand abgefilmt, sollte hier deutlich eine illegale Quelle erkennen. Die VZ-RLP empfiehlt Nutzern, Streaming von Filmen, Musik oder Sportsendungen auf unbekannten oder unseriösen Portalen zu vermeiden. Neben möglichem juristischen Ärger besteht auch die Gefahr der Infektion mit Schadsoftware.
Rechtlich ist das reine Streamen von Inhalten ohne Speicherung auf dem Rechner oder Weiterverbreitung eine Grauzone. Ob man sich beim reinen Anschauen von Kinofilmen auf dubiosen Videoportalen strafbar macht, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Unterschiedliche Rechtsanschauungen sind hier möglich, erklärt das Urheberrechtsportal „iRights.info“.
Verbraucher sollten deswegen sehr genau darauf achten, dass der Dienst keine Tauschbörsen-Technik verwendet. „Anders als beim Streaming im Browser findet hier neben Download auch ein Upload statt“, erklärt Anwalt Sebastian Telle. „Dafür bestehen jedoch häufig keine eingeräumten Nutzungsrechte.“ Wer solche Plattformen nutzt, verbreitet dann unbewusst illegale Kopien von rechtlich geschütztem Material. Anzeichen für solche Technik können etwa Programme sein, die vor dem Streaming installiert werden müssen.
„Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass sich gerade auch die illegalen Plattformen zunehmend professionalisieren und vom Verbraucher nur schwer von den legalen Angeboten unterschieden werden können“, sagt Maximilian Heitkämper, Rechtsexperte bei der VZ-RLP.
Aber was tun, wenn man doch fälschlicherweise ein illegales Angebot genutzt hat und die Abmahnung ins Haus flattert? „Eine Abmahnung im Zusammenhang mit Streaming sollte grundsätzlich ähnlich ernst genommen werden wie bei Filesharing-Fällen“, sagt Sebastian Telle. Anwalt Ansgar Koreng rät dazu, die Ruhe zu bewahren und in der gesetzten Frist einen Anwalt für Urheber- und Medienrecht zu konsultieren. „Die Sachlagen, die solchen Abmahnungen zugrunde liegen, sind rechtlich meistens derart komplex, dass man ohne anwaltliche Beratung lieber keine Erklärung abgeben und auch ohne anwaltliche Prüfung keine Zahlung leisten sollte“, so der Fachanwalt.