„Lex Google“ soll Google nicht mehr treffen
Berlin (dpa) - Es ist nur ein Halbsatz, aber er stellt das Leistungsschutzrecht für Verleger auf den Kopf.
Statt jede gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet einer Lizenzpflicht zu unterwerfen, sollen nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition Internet-Suchmaschinen und kommerzielle Nachrichtensammlungen künftig „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ von Verlagstexten frei verwenden dürfen. Der abgeschwächte Gesetzentwurf passierte am Mittwoch den Rechtsausschuss des Bundestags, am Freitag kann er im Plenum beschlossen werden.
Damit erübrigt sich eigentlich auch der griffige Spitzname „Lex Google“ für das „Siebte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtes“. Denn Google wird künftig aller Voraussicht nach Textanrisse von Verlagsinhalten auch ohne Lizenzen kommerziell nutzen und verlinken dürfen.
Eigentlich hatte sich die Verlagsbranche erhofft, mit Hilfe des Leistungsschutzrechtes ein deutlich größeres Stück vom Werbekuchen im Internet abzubekommen. Außerdem sollten gewerbliche Nachrichten-Verteiler zur Kasse gebeten werden, wenn sie ungefragt Verlagsinhalte nutzen. Dank der Leistung der Verlage verdienten Google & Co. eine Menge Geld, lautete das Argument. Mit der Änderung des Gesetzentwurfs können die Verlage nun nicht mehr große Schecks von der Internetfirma erwarten. Zumindest wird Google wahrscheinlich die Ansicht vertreten, dass die Textanrisse - „Snippets“ - auf den Google-Seiten durch den Begriff „kleinste Textausschnitte“ gedeckt sind.
„Die Auswirkungen der Änderung des Gesetzentwurfs sind riesengroß“, meint auch Fachanwalt Hauke Hansen von der Frankfurter Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare. „Das ist ein ganz anderes Leistungsschutzrecht.“ Allerdings sieht Hansen einen wesentlichen Punkt ungeklärt: nämlich wie lang die lizenzfreien Textausrisse konkret sein dürfen. „Vermutlich müssen wir jetzt fünf Jahre lang darauf warten, bis der Bundesgerichtshof diese Frage dann endgültig entschieden hat.“
Die Abgeordneten der FDP hatten dem Vernehmen nach versucht, die Länge der lizenzfreien Zitate für kommerzielle Dienste exakt zu definieren. Sie orientierten sich dabei an den Längen von 140 bis 160 Zeichen, die man von Twitter, der SMS oder den heute üblichen Textauszügen bei Suchmaschinen kennt. Doch damit konnten sie sich nicht gegen die Union durchsetzen. Die konkrete Länge müssten Verlage und Internetdienste untereinander aushandeln, sagt Ansgar Heveling (CDU). „Das wird sicherlich Teil der Verhandlungen zwischen den Beteiligten sein, festzulegen, ab wann die Lizenzpflicht beginnt.“
Oppositionspolitiker schütteln unterdessen nur noch mit dem Kopf. Für die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner ist das Leistungsschutzrecht nur noch eine „leere Hülle“. „Was soll es wem eigentlich noch bringen? Am besten ganz in die Ablage Papierkorb und Ruh' damit.“ Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil befürchtet ständige rechtliche Auseinandersetzungen um das Leistungsschutzrecht und spricht von einer „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte“.
Den Vertretern von Google, die zuvor auf allen Kanälen gegen das Leistungsschutzrecht gewettert hatten, verschlug der Kurswechsel der Koalition zunächst einmal die Sprache. Die außerparlamentarischen Gegner des „LSR“ genannten Gesetzes zeigten sich verwirrt. Ihr aktueller Slogan gegen das LSR lautete: „Häh?“
Doch nicht nur auf den Oppositionsbänken im Bundestag und bei Vereinen wie der Digitalen Gesellschaft zweifelt man am Sinn des neuen Gesetzes. Eine kleine Riege jüngerer Koalitionsabgeordneter kündigte auf Twitter an, am Freitag mit „Nein“ zu stimmen. Die Handvoll Abweichler wird allerdings die schwarz-gelbe Mehrheit für das modifizierte Leistungsschutzrecht nicht ernsthaft gefährden.