Mehr Schutz für Telefonkunden vor überteuerten Warteschleifen

Berlin/Bonn (dpa) - Die meisten Telefon-Warteschleifen müssen von nun an kostenlos sein. Bei Service-Nummern wie 0180 oder 0900 sind solche Schleifen seit Samstag nur noch zulässig, wenn sie umsonst sind oder für den ganzen Anruf ohnehin ein Festpreis gilt.

Auch bei Gratis-Nummern bleiben Warteschleifen erlaubt, ebenso bei normalen Ortsvorwahlen - hierfür sind dann aber die üblichen Gebühren zu zahlen. Bei Verstößen drohen Anbietern Bußgelder bis zu 100 000 Euro.

Die Änderungen sind Teil einer im vergangenen Jahr beschlossenen Reform des Telekommunikationsrechts. Seit 1. September gilt bereits eine Übergangsregelung, wonach die ersten zwei Minuten einer Schleife kostenlos sein müssen. Die Regeln werden nun ausgedehnt.

Künftig dürfen auch „nachgelagerte“ Warteschleifen nichts kosten, wenn der Anrufer im Laufe eines Telefonats weitergeleitet wird. Bei Service-Nummern müssen Verbraucher zudem gleich zu Beginn informiert werden, wie lange die Schleife voraussichtlich dauern wird. Angesagt werden muss auch, dass ein Festpreis für den Anruf berechnet oder die Schleife kostenlos sein wird. Die Vorschriften gelten für Telefonate aus dem Festnetz und von Handys. Wenn Kunden einen Pauschaltarif (Flatrate) für normale Festnetzverbindungen haben, fallen bei Hotlines mit Ortsvorwahlen auch keine Kosten für Warteschleifen an.

Verbraucherschützer kritisieren seit längerem, dass in Warteschleifen teils unbemerkt Kosten von mehreren Euro fällig werden können. Die Bundesnetzagentur betonte, Verbraucher könnten sich mit Beschwerden über Warteschleifen bei der Behörde melden.