Mildere Strafe wegen „Prangerwirkung“ auf YouTube
Erfurt (dpa) - Weil er unter der Veröffentlichung seiner Tat auf YouTube zu leiden hatte, ist ein Fahrraddieb in Erfurt milder bestraft worden. Das Amtsgericht Erfurt verurteilte den Mann am Dienstag zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.
Die „Prangerwirkung“ des Videos und der darauf basierenden Medienberichte hätten dem Mann stark zugesetzt, begründete die Richterin ihr Urteil. Der 49-Jährige hatte im August ein Rad gestohlen und war dabei von der Kamera eines Computerladens gefilmt worden.
Der Ladenbesitzer lud das Video ins Internet. Dort wurde es tausendfach angeschaut - unter anderem von der 15-jährigen Tochter des Mannes. Sie habe ihn bei der Arbeit angerufen, erzählte er vor Gericht. „Papa, du stehst auf YouTube, wie du ein Fahrrad mopst.“ Als wenig später auch noch die Lokalzeitungen anriefen, habe er sich gestellt.