Die Speicherpraxis sei nach Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten gestaltet. Auch von E-Plus hieß es: „Eine auch nur "begrenzte" Vorratsdatenspeicherung im Sinne der durch das Bundesverfassungsgericht untersagten Praxis findet nicht statt.“
Die Mobilfunk-Anbieter berufen sich darauf, dass die Daten nur zweckgebunden etwa für technische Erfordernisse oder die Abrechnung gespeichert würden - wie dies vom Telekommunikationsgesetz erlaubt sei.
Die „Berliner Zeitung“ berichtete am Mittwoch unter Berufung auf eine Aufstellung der Münchner Generalstaatsanwaltschaft, große Anbieter wie T-Mobile, Vodafone und E-Plus speicherten mindestens einen, maximal sechs Monate lang, welcher Mobilfunkkunde wann aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert hat. Datenschützer kritisierten, die Unternehmen verstießen damit gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichts-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung.