Mobilfunkanbieter muss vor hohen Surfgebühren warnen

Karlsruhe (dpa/tmn) - Die Kosten für mobiles Surfen und Telefonieren sind für viele Kunden aufgrund der Fülle nicht einfach zu überblicken. Daher sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, über hohe Surfgebühren zu informieren.

Ein Mobilfunkanbieter muss seine Kunden vor hohen Kosten warnen, die zum Beispiel durch mobiles Surfen entstehen können. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor (Aktenzeichen: III ZR 190/11). Ein Dienstleister darf demnach nicht davon ausgehen, dass seine Kunden vollständig über die Kosten für mobiles Surfen und Telefonieren informiert sind. Dafür sei die Fülle von Anwendungsmöglichkeiten und Tarifen zu schwer zu überblicken.

In dem konkreten Fall hatte ein Mobilfunkkunde 2008 mit seinem neuen Smartphone unter anderem ein 45 Megabyte großes Video heruntergeladen. In seinem älteren Vertrag von 2004 war ein Datenpreis von 19 Cent pro zehn Kilobyte vorgesehen. Insgesamt stieg die Handyrechnung damit auf knapp 930 Euro. Der Kunde weigerte sich, die Rechnung zu bezahlen, sein Provider kündigte darauf den Vertrag und zog vor Gericht. Der BGH gab aber dem Kunden Recht: Der Mobilfunkanbieter hätte ihn auf die hohen Kosten für mobiles Surfen hinweisen müssen, zum Beispiel per SMS oder einen Vermerk auf der Handyrechnung.