Netzagentur: Vorsicht bei Gewinnspiel-Rechnungen
Bonn (dpa) - Nach vielen Verbraucher-Beschwerden über Werbeanrufe für Gewinnspiele - mit teuren Folgen - hat die Bundesnetzagentur die Konsumenten gestärkt: Die Telekom und telomax dürfen Entgelte für Drittfirmen nicht mehr über die Telefonrechnung verlangen.
Dieses Verbot gilt rückwirkend ab dem 30. März 2010, teilte die Bundesnetzagentur am Mittwoch (29. Dezember) in Bonn mit. Wer als Verbraucher von der Telekom bereits derartige Rechnungen für Gewinnspiel-Eintragsdienste erhalten hat, braucht sie laut Netzagentur definitiv nicht zu zahlen. Wer die geforderten Beträge aber schon überwiesen hat, dem wird geraten, das Geld - eventuell mit Unterstützung von Anwälten oder Verbraucherzentralen - zurückzufordern.
Die telomax macht die Beträge über die Telekom-Telefonrechnung geltend. Darin sind sie gelistet unter den Überschriften „Beträge anderer Anbieter“ oder „Verbindungen über telomax GmbH“. Angegeben werden auch die Artikel- oder Leistungsnummern 61404 und 83917. In der Regel werden einem Bonner Behördensprecher zufolge 9,90 Euro (mit Mehrwertsteuer) pro Woche oder 8,32 Euro (ohne Steuer) rechtswidrig verlangt.
Der Verbraucherschutz werde durch die Entscheidung „nachhaltig gestärkt“, betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. „Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe und unlauteren Geschäftspraktiken nicht mehr.“
Seit September 2010 waren viele Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer eingegangen. Manche wurden zunächst mit Kosmetikgutscheinen in Höhe von 100 Euro geködert. Während des Gesprächs kam es dann zu einem Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspiel-Eintragsdienst, etwa „www.win-finder.com“ oder „www.glücksfinder.net“. Das Geld dafür wurde dann später in der Telekom-Rechnung verlangt.
Es gebe Hinweise darauf, dass es diese rechtswidrige Praxis auch bei anderen Netzbetreibern als der Telekom gebe, sagte der Sprecher der Bundesnetzagentur.