Nutzerdaten nach dem Tod: Kontozugriff meist mit Sterbeurkunde
Düsseldorf (dpa/tmn) - Was passiert im Todesfall mit den Nutzerdaten eines Menschen bei Facebook, Google und Co.? Oft ist es für Angehörige des Verstorbenen kein Leichtes, sich Zugriff zu den sozialen Netzwerken zu verschaffen.
Ein Überblick über die Möglichkeiten.
Stirbt ein Mensch, existieren seine Konten bei sozialen Netzwerken weiter. Für die Angehörigen kann es dann mitunter schwer sein, sich Zugriff darauf zu verschaffen, um zum Beispiel Daten zu löschen.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Bei Facebook geht das zum Beispiel nur mit der Sterbeurkunde, außerdem muss der Antragsteller ein unmittelbares Familienmitglied des Toten sein. Unkomplizierter ist dagegen, ein Profil in eine sogenannte Gedenkseite umzuwandeln, auf der nur noch Freunde posten können: Dafür reicht es, zum Beispiel die Todesanzeige aus der Zeitung einzuschicken.
Eine relativ simple Lösung für den Umgang mit Nutzerdaten nach dem Tod gibt es bei Google+: Im sogenannten Kontoinaktivitäts-Manager kann der Nutzer festlegen, was passieren soll, wenn er seinen Account einige Zeit nicht genutzt hat. Google löscht dann zum Beispiel alle Daten automatisch oder benachrichtigt ausgewählte Kontakte. Die Option dafür findet sich bei den Nutzereinstellungen unter „Kontoverwaltung“. Hat ein Verstorbener den Manager vorher nicht eingerichtet, wird es allerdings kompliziert: Angehörige müssen dann nach Angaben der Verbraucherschützer eine ins Englische übersetzte Sterbeurkunde zum Google-Firmensitz in die USA schicken.
Keinen Nachweis verlangt das berufliche Netzwerk Xing: Werden die Betreiber über den Tod eines Mitglieds informiert, wird sein Profil unsichtbar. Endgültig gelöscht werden die Daten aber erst nach drei Monaten ohne weitere Anmeldung - das soll Missbrauch vorbeugen.