Old but gold - Kauf-Tipps für gebrauchte Smartphones
Berlin (dpa/tmn) - Mehrere Hundert Euro müssen Smartphone-Käufer für die neuesten Spitzenmodelle von Apple, Samsung und Co. bezahlen. Doch wer sich ein gebrauchtes Gerät zulegt, kann damit einiges an Geld sparen.
„Das kann sich für Nutzer lohnen, die nicht unbedingt das neueste Smartphone benötigen“, sagt Hans-Georg Kluge vom Portal „Teltarif.de“. Älter als ein oder zwei Jahre sollten die Geräte aber nicht sein, rät Kluge. Denn aktuelle Mittelklasse-Modelle übertrumpfen bereits die Technik noch älterer Flaggschiffe.
Auch der Support ist an das Gerätealter gebunden: „Im Android-Bereich ist ein Support-Zeitraum von zwei Jahren üblich - allerdings nur bei den Spitzenmodellen“, erklärt Andreas Seeger von der Zeitschrift „Connect“. „Bei Apple-Smartphones sind es drei bis vier Jahre.“
Beim Gebrauchtkauf gilt es aber einiges zu beachten. So sollte das Display keine Schäden wie Kratzer oder Brüche aufweisen. Mikrokratzer auf dem Gerät lassen sich zwar kaum vermeiden. Aber: „Tiefere Kratzer und andere, stärkere Gebrauchsspuren sollten sich entsprechend auf den Preis auswirken“, sagt Seeger. Vorsicht ist bei abgeschlagenen Kanten geboten: Sie können durch einen Sturz entstanden sein. Möglicherweise gibt es dadurch weitere, unsichtbare Schäden im Gehäuseinneren.
Im Idealfall liegt dem Gebrauchtgerät das Originalzubehör bei. „Vorteilhaft ist es außerdem, wenn das Smartphone-Modell über einen wechselbaren Akku verfügt, da erst nach dem Kauf abzusehen ist, ob dieser vom Vorbesitzer möglicherweise abgenutzt wurde“, so Kluge. Beim Onlinekauf sollte sich der Käufer vorab viele Bilder des Handys zeigen lassen - so kann er den Zustand besser einschätzen.
Prüfen sollte man auch, ob das Smartphone eine SIM- oder Netzsperre hat. Die sorgt dafür, dass es sich nur in Kombination mit bestimmten SIM-Karten oder in bestimmten Netzen nutzen lässt. Bei älteren Geräten lässt sich die Sperre aber zum Glück relativ unkompliziert aufheben: „Die Netzbetreiber bieten 24 Monate nach dem Verkauf eine kostenlose Entsperrung an“, erklärt Andreas Seeger.
Gebrauchte Smartphones bieten sowohl Privatpersonen als auch Händler an. Vor allem im Netz wird man auf Plattformen wie eBay oder bei Amazon Marketplace schnell fündig. „Der Vorteil bei vertrauenswürdigen Einzelhändlern ist, dass der Käufer das konkrete Smartphone in Augenschein nehmen kann“, sagt Hans-Georg Kluge.
Unseriöse Angebote lauern vor allem im Netz. Die erkennen Verbraucher zum Beispiel daran, dass der Verkäufer im Ausland sitzt oder zum Beispiel auf Vorkasse besteht.
Eine Besonderheit sind sogenannte Refurbished-Angebote: „Hierbei handelt es sich um Versandrückläufer, die vom Händler geprüft wurden und wieder verkauft werden“, erklärt Kluge. Oft ist das Ware, die dem Käufer nicht gefallen oder kleine Schönheitsfehler hat. Der Händler gewährt mitunter volle Gewährleistung und Garantie.
Prinzipiell hängen Garantie und Gewährleistung davon ab, wer der Verkäufer ist. „Kauft der Verbraucher das gebrauchte Handy von einem gewerblichen Verkäufer, ist ein Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsrechte nur teilweise möglich“, erklärt Ineke Klaholz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung dagegen komplett ausschließen.
Anders bei der Garantie des Herstellers: „Der Garantievertrag kann sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Sachen beliebig ausgestaltet werden“, erklärt die Verbraucherschützerin. Ist zum Beispiel die Frist noch nicht abgelaufen, kann sich unter Umständen auch ein Gebrauchtkäufer darauf berufen.