WTO schließt Vertrag über zollfreien IT-Handel ab
Nairobi (dpa) - Bei der Welthandelskonferenz in Kenias Hauptstadt Nairobi ist trotz verhärteter Fronten zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern ein Teilerfolg gelungen:
Die EU-Staaten und 30 weitere WTO-Mitgliedsländer schlossen ein im Sommer vereinbartes Abkommen über den Wegfall von Zöllen für rund 200 Erzeugnisse der Informationstechnologie endgültig ab.
Die Vereinbarung umfasst ein Handelsvolumen von rund einer Billion Euro - das entspricht rund zehn Prozent des Werts des gesamten Welthandels. „Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn für das multilaterale Handelssystem“, sagte der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Matthias Machnig. Das Zustandekommen des IT-Abkommens zeige, dass trotz schwieriger Verhandlungen über die sogenannte Doha-Entwicklungsrunde Vereinbarungen zur Marktöffnung auf Teilgebieten möglich seien.
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Juli 2016 werden für etwa 90 Prozent des weltweiten Handels mit Hochtechnologie-Produkten die Zölle wegfallen. Das Spektrum der künftig zollfrei handelbaren High-Tech-Erzeugnisse reicht von Speicherchips über Smartphones und Navigationssysteme bis zu medizinischen Apparaten. Allerdings gibt es für China und andere Länder Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren.
Für Verbraucher in Europa sind die Effekte zudem eher gering. Schon seit Jahren verfolgt die EU zum Beispiel bei Importen von Smartphones oder Tablet-Computern eine sogenannte Null-Zoll-Politik. Durch Zölle geschützt wurden nur noch einige wenige IT-Produkte, sofern diese auch in Europa produziert werden und nach Einschätzung der EU-Kommission unverhältnismäßig starker Konkurrenz durch Produkte aus Ländern außerhalb der EU ausgesetzt wären.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström verwies darauf, dass der Wegfall von Zöllen die Bedingungen für europäische Hersteller von IT-Produkten auf den Weltmärkten verbessere. Der endgültige Abschluss des Abkommens wurde unter anderem durch ein teilweises Einlenken Chinas bei Ausnahmeregeln und Übergangsfristen möglich.