Riesige Umsatzsteuer-Ausfälle Online-Plattformen droht Haftung für betrügerische Händler

Berlin (dpa) - Riesenangebot, viel Konkurrenz und manchmal erstaunlich niedrige Preise: Wer Geld sparen will, sucht im Internet nach Angeboten. Doch nicht alle Verkäufer sind lupenrein - manche sparen bei der Umsatzsteuer.

Foto: dpa

Dagegen wollen die Finanzminister der Länder vorgehen. Jetzt haben sie sich auf neue Auflagen geeinigt.

Was ist das Problem?

Anbieter auf Online-Verkaufsplattformen wie Ebay und Amazon tricksen bei der Steuer. Insbesondere bei Waren aus dem asiatischen Raum werden hier nach Angaben des Bundesfinanzministeriums Waren verkauft, ohne dass die Umsatzsteuer abgeführt wird. „Die Steuerausfälle bewegen sich nach Schätzungen im hohen dreistelligen Millionenbereich“, heißt es beim hessischen Finanzministerium.

Wie funktioniert das genau?

Häufig sind so genannte Fulfillment-Dienstleister im Spiel. Dabei befindet sich die Ware bereits in Lagern im Land, der Versand wird dann meist durch den Dienstleister abgewickelt. Eigentümer ist allerdings weiterhin ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas, nach Angaben der Ministerien in Hessen und Baden-Württemberg oft in China und Hongkong. Der Eigentümer müsste auch die Umsatzsteuer für Inlandsumsätze abführen und sich beim zuständigen deutschen Finanzamt registrieren.

Doch davor drücken die Firmen sich den Angaben zufolge oft. Rechnungen wiesen beispielsweise falsche Angaben wie Steuernummern auf. So können betrügerische Anbieter entweder die Kosten drücken oder die Gewinnspanne steigern, falls sie Kunden die Steuer in Rechnung stellen, aber nicht abführen.

Was soll nun passieren?

Es soll den Plattform-Betreibern an den Kragen gehen. Sie dürften nur noch Händler zulassen, die steuerlich registriert sind. Fehlt die Registrierung, müssten sie den Anbieter sperren - andernfalls müssten etwa Ebay oder Amazon für entgangene Umsatzsteuer-Einnahmen haften.

Was sagt die Branche dazu?

Der Handelsverband Deutschland als Vertreter des Einzelhandels ist zufrieden, dass die Minister gegen den unfairen Wettbewerb vorgehen wollen. Der Bundesverband Online-Handel ist hingegen skeptisch. „Den schwarzen Peter an die Marktplätze zu schieben, ist viel zu kurz gesprungen“, meint Präsident Oliver Prothmann. „Wenn man solche Auflagen für die Plattformen macht, bei denen es heute vor allem das Problem gibt - also bei Amazon und Ebay - dann verlagert sich das Ganze einfach, und die Händler eröffnen eigene Online-Shops.“ Die Betreiber könnten beispielsweise gar nicht überprüfen, ob Steuernummern authentisch seien.

Prothmann schlägt stattdessen eine offizielle Seite bei den Finanzämtern vor, bei der man dubiose Anbieter melden kann. Beschwerden bei den Behörden wären zwar heute schon möglich, verhallen laut Prothmann aber zu oft: „Das, was ich höre, ist, dass die Händler Null Resonanz von den Finanzämtern bekommen.“

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer hält die Bedenken für überzogen. Es gebe auch in der Branche selbst ein Interesse, die „Spreu vom Weizen“ zu trennen. Zudem seien große Online-Plattformen im Sammeln und Registrieren von Daten sehr versiert.

Wie geht es weiter?

Bund und Länder wollen nun einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag erarbeiten und im ersten Quartal 2018 vorlegen, dem Bundesrat und Bundestag zustimmen müssen. Damit könnten die neuen Auflagen noch im ersten Halbjahr kommenden Jahres greifen. Die Möglichkeit einer Quellensteuer, die die Plattformen abführen müssten, soll in einer Arbeitsgruppe weiter abgeklopft und in einigen Monaten beraten werden.