Sie sahen Oracle-Urheberrechte nur in sehr geringem Maße verletzt. Es war ein extrem komplexes Verfahren, bei dem es tief in technische Details hineinging. Umstritten war die Entscheidung des Richters William Alsup, Software-Schnittstellen (APIs) für nicht urheberrechtlich schützbar zu erklären. Oracle kündigte nun in Gerichtsunterlagen von Donnerstag Widerspruch gegen alle Entscheidungen zu Ungunsten des Unternehmens an. Daraufhin ging auch Google in Berufung gegen die Entscheidung der Geschworenen, dass der Internet-Konzern einige Oracle-Urheberrechte verletzt habe.