„Perlentaucher“-Urteil: Rechtmäßigkeit vom Einzelfall abhängig

Frankfurt/Main (dpa) - Bei der Übernahme von Auszügen fremder Texte im Internet lässt sich die rechtliche Zulässigkeit nur im Einzelfall bewerten - so lautet nach jahrelangem Rechtsstreit um das Online-Magazin „perlentaucher.de“ eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Dienstag.

Entgegen früherer Urteile befand das OLG im Berufungsverfahren, „dass tatsächlich bestimmte Perlentaucher-Kritiken, die im Dezember 2004 erschienen waren und von den Klägerinnen konkret benannt werden, ihr Urheberrecht verletzten“. Zulässig sei aber eine freie Bearbeitung von Originaltexten (Aktenzeichen 11 U 75/06 und 11 U 76/06). „perlentaucher.de“ ist ein Online-Kulturmagazin, das auch einen Überblick über Berichte anderer Medien gibt.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und die „Süddeutsche Zeitung“ hatten gegen die Verbreitung der „Perlentaucher-Notizen“ durch Internet-Buchhändler geklagt und sich dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen. Das Landgericht Frankfurt am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatten die Klagen der Verlage zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hob diese Urteile jedoch auf und wies das OLG zur neuerlichen Prüfung an. Zugleich befand aber der BGH, dass es urheberrechtlich zulässig sei, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu verwerten.

Zu prüfen war insgesamt eine Auswahl von 20 Texten. Dabei wurden 13 Übernahmen als eine „unfreie“ Bearbeitung beanstandet. In diesen Fällen gebe es für die Kläger einen Anspruch auf Schadenersatz, erläuterte ein Gerichtssprecher. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.