Dieser hatte beim Landgericht Traunstein einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Internet-Finanzdienstleister PayPal gestellt. Nach Informationen des Internet-Portals „amerika21.de“ einigten sich beide Seiten nun darauf, dass die Sperre des PayPal-Kontos vom Bardealer.de wieder aufgehoben wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Web-Shop dazu, Waren aus Kuba auf andere Weise abzurechnen.
Die Ebay-Tochter PayPal fühlt sich an die Gesetzeslage in den USA gebunden, die US-Unternehmen seit dem Kalten Krieg Geschäfte mit Kuba verbieten. Die USA haben ihr Embargo gegen Kuba am 7. Februar 1962 verhängt. 1996 wurde es im „Helms-Burton-Act“ bekräftigt; seitdem sind auch ausländische Unternehmen bei Geschäften mit Kuba von Sanktionen bedroht. Das Europäische Parlament hat die Bestimmungen von „Helms-Burton“ jedoch für rechtswidrig erklärt.