Das Bonner Landgericht untersagte dem Unternehmen die Werbung, wie aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az 14 0 17/11) hervorgeht, das der Nachrichtenagentur dpa am Montag vorlag. Darüber berichtet auch der „Spiegel“.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Verbraucher könnten durch die falsche Annahme, elektronische Post sei so verbindlich wie ein Brief und rechtliche Erklärungen bedürften auch keiner eigenhändigen Unterschrift, Fristen versäumen und erhebliche Nachteile erleiden, erklärte der Verband.