Versicherung: Handy nicht unbeaufsichtigt lassen
Wiesbaden (dpa) - Wer ein Handy unbeaufsichtigt in der Umkleidekabine einer Sporthalle liegenlässt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden hervor.
Lässt der Besitzer sein Handy zurück, verletzt der Betroffene seine Sorgfaltspflichten, so dass die Versicherung nicht leisten muss (Aktenzeichen: 93 C 193/11). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Schülers gegen seine Handyversicherung ab.
Der Schüler hatte das Mobiltelefon während des Sportunterrichts in der unverschlossenen Umkleide liegenlassen, danach war es weg. Das Gericht begründete die Ablehnung der Klage mit den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die es für rechtmäßig hielt. Danach besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein Handy „auch nur kurz unbeaufsichtigt abgelegt beziehungsweise in abgelegten Kleidungsstücken, abgestellten Taschen, Koffern oder Rucksäcken aufbewahrt wird“.