„Recht auf Vergessen“ jetzt auch bei Bing

Redmond (dpa/tmn) - Peinlichkeiten aus der Vergangenheit können jetzt auch aus den Suchergebnissen des Microsoft-Dienstes Bing entfernt werden. Das Unternehmen hat ein Löschformular online gestellt, mit dem Nutzer einen entsprechenden Antrag stellen können.

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Auch in Microsofts Suchmaschine Bing kann nun per Formular die Löschung missliebiger Inhalte aus den Suchergebnissen beantragt werden. Das Unternehmen setzt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um, nach dem Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz von Suchmaschinenbetreibern verlangen dürfen, Treffer zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit zu löschen. Beim Konkurrenten Google gingen seit Einführung der Löschoption mehr als 70 000 Anträge ein.