Justizminister Regelung für Vererbung von Facebook-Account gefordert
Berlin (dpa) - Mehrere Landesjustizminister fordern gesetzliche Regelungen, damit Erben Zugriff auf geschützte digitale Dienste eines Verstorbenen erhalten können - etwa ein Facebook-Profil oder ein Handy mit PIN-Code.
Facebook hatte den Zugang zu solchen Konten erbberechtigten Angehörigen verstorbener Nutzer verweigert, unter anderem unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis und den Schutz der Kommunikation mit Dritten - und dafür vor Gericht Recht bekommen.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte der „Bild“-Zeitung (Montag): „Wenn Nutzer sterben, muss es den Erben möglich sein, einen Zugang zu den Daten zu erhalten.“ Es sei deshalb notwendig, „dass der Gesetzgeber auch klare Regelung fasst, wie es mit dem digitalen Erbe auszusehen hat. Insbesondere die Anbieter von Speicherplätzen oder Streaming-Angeboten sollten hier klare Vorgaben bekommen.“
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte der Zeitung: „Im Erbrecht 2.0 darf nichts anderes gelten als in der analogen Welt. Und das heißt vor allem auch: Der Erbe muss an die digitalen Daten genauso herankommen, wie etwa an die analoge Briefpost des Verstorbenen oder dessen sonstige "Hardware".“