Digitaler Nachlass So regelt man das digitale Erbe
Facebook-Account, Tinder-Profil, Google-Konto oder Netflix-Abo: Alles wird vererbt. Ohne Vorkehrungen droht Erben oft Ärger. Tipps, wie Sie schon zu Lebzeiten regeln, was aus ihren Daten im Internet werden soll.
Düsseldorf. Eine 15-jährige wird von einer U-Bahn überrollt. Unfall? Selbstmord? Die Eltern sind ratlos. Aus den Facebook-Chats der Tochter erhoffen sie sich Erkenntnisse. Doch der Zugriff bleibt ihnen verwehrt — auch fünf Jahre nach dem Vorfall. Das Berliner Kammergericht hat unlängst eine entsprechende Klage abgewiesen und Facebook darin bestätigt, die Chats unter Verschluss zu halten (Kammergericht Berlin, 31. Mai 2017, Az 21 W 23/16).
Ob Soziales Netzwerk, Mail-Account oder Profil beim Dating-Portal: Das digitale Erbe will geregelt sein. Denn: „Alles wird vererbt“, betont die Verbraucherzentrale NRW — auch Online-Konten, Abos oder Verträge. Erben müssen die bestellte Kamera bezahlen, eine online gebuchte Reise stornieren oder die Kosten fürs Netflix-Abo übernehmen.
Derzeit sorgen die wenigsten Deutschen digital vor: Laut einer im August veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom haben rund 80 Prozent aller Internet-Nutzer gar keine Vorkehrungen getroffen. Bei den Über-65-Jährigen sind es sogar 95 Prozent. 2015 gaben noch 93 Prozent aller Netz-Nutzer an, nichts geregelt zu haben.
Wichtigster Tipp der Verbraucherzentrale zum Umgang mit dem Digital-Nachlass: eine Liste mit allen Accounts und Passwörtern erstellen und beim Nachlassverwalter hinterlegen — oder einer Vertrauensperson überlassen. In einer Vollmacht könne geregelt werden, wer sich ums Löschen von Daten oder die Abwicklung von Verträgen kümmern soll.
Bei manchen Anbietern besteht die Möglichkeit, im Account selbst für den Todesfall vorzusorgen, zum Beispiel bei den beiden ganz Großen: Facebook bietet die Einrichtung eines „Nachlasskontakts“ an. Der kann nach dem Tod die Löschung des Kontos beantragen oder auch — wenn der Verstorbene das gestattet — geteilte Inhalte wie Fotos herunterladen. Er kann sich jedoch nicht in dem Konto anmelden.
Bei Google kann man im so genannten „Konto-Inaktivitätmanager“ festlegen, was nach dem Tod mit Google-Konten und damit verbundenen Diensten geschehen soll. Ob sie etwa gelöscht werden sollen. Oder ob ein Dritter Zugriff erhält.
Ist der Digital-Nachlass nicht geregelt, müssen Erben sich selbst auf Spurensuche im Netz begeben — spätestens, wenn ein Inkasso-Unternehmen vor der Tür steht und die Online-Poker-Schulden des Großvaters eintreiben will, von denen niemand etwas ahnte.
Das E-Mail-Konto sei ein guter Ausgangspunkt, so die Verbraucherzentrale: „Hier laufen Rechnungen und Mahnungen aus Online-Geschäften auf.“ Oft lasse sich an der Post auch ablesen, wo Mitgliedschaften bestehen. Wer Zugriff aufs Mail-Konto hat, kann Passwörter anderer Plattformen zurücksetzen. Und sich dann dort einloggen.
Hat der Verstorbene seine Mails über ein gängiges Programm verwaltet, haben die Erben Glück: Sie können vom geerbten Computer ohne Passwort-Eingabe zugreifen. Gibt’s keinen Computer in der Erbmasse (oder ist dieser ebenfalls passwortgeschützt), müssen Hinterbliebene sich auf den Websites der Anbieter einloggen. Und dann wird’s ohne Passwort schwierig.
Erben müssen sich an den Mail-Anbieter wenden, um Zugriff zu erhalten. Die Berechtigung müssen sie meist per Erbschein oder Vorsorge-Vollmacht nachweisen - ein etwa bei web.de oder GMX praktizierter Weg. Gesetzlich ist nicht geregelt, ob und wie Erben an gespeicherte Daten bei Online-Anbietern ran dürfen: „Viele Onlinedienste berufen sich etwa auf den Datenschutz und übergeben das Konto eines Verstorbenen nicht ohne eine entsprechende Verfügung“, so Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder.
Neben virtuellen Konten gibt’s einen handfesten Teil im Digital-Nachlass: Hinterbliebene erben Festplatten, Rechner oder Smartphones - und dürfen alles lesen. Hier rät Bitkom, zu Lebzeiten festzulegen, ob ein Notar oder Nachlassverwalter Dateien (oder Datenträger) vernichten lassen soll. Manche sensiblen Daten möchte man vielleicht wirklich lieber mit ins Grab nehmen.