Neue Telefon-Regelung Roaming im Ausland: Was sich für Verbraucher ab heute ändert
Ab dem 15. Juni entfallen die Roaming-Gebühren für Mobilfunknutzer. Doch was ändert sich dadurch?
Bonn. Noch vor einigen Jahren mussten Handynutzer für das Telefonieren im Ausland tief in die Tasche greifen. Dank der EU-Kommission hat sich das in den vergangenen Jahren stark verbessert. Ab dem 15. Juni gelten innerhalb der Europäischen Union im Ausland die gleichen Tarife wie daheim.
Ab dem 15. Juni dürfen Anbieter kein Extra-Geld für Telefonie, SMS-Versand und mobilen Internetzugang im EU-Ausland verlangen. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre aktuellen Vertragsangebote schon an die EU-Verordnung angepasst.
Die Regelung gilt in allen EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Auch Großbritannien gehört dazu, solange der Inselstaat noch zur Europäischen Union gehört. Außerhalb Europas, beispielsweise in der Türkei oder in der Schweiz, können nach wie vor Roaming-Gebühren erhoben werden.
Anbieter haben Tarife im Programm, die kein Roaming erlauben oder nur bestimmte Kapazitäten im Ausland einräumen. Das dürfen sie. Darum sollten Verbraucher unbedingt im Kleingedruckten nachlesen, welche Konditionen für Roaming bei dem gewählten Tarif gelten.
Wer bereits einen Vertrag hat, muss für die Umstellung theoretisch nichts tun. „Sicherheitshalber sollten Verbraucher aber bei ihren Anbietern nachfragen“, rät Katharina Grasl von der Verbraucherzentrale Bayern. Zum Beispiel ob in der Vergangenheit gebuchte Auslandspakete automatisch enden.
Die Roaming-Verordnung sieht eine Fair-Use-Grenze vor. So soll Missbrauch verhindert werden. Genau definiert ist diese Grenze aber nicht. „Roaminganbieter können beispielsweise in einem Zeitraum von vier Monaten beobachten, ob Kunden überwiegend Mobilfunkdienste im Ausland oder im Inland nutzen“, sagt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur in Bonn. Wer seine SIM-Karte überwiegend im Ausland nutzt, muss dann eventuell einen Aufschlag zahlen. Der Mobilfunkanbieter muss das aber ankündigen. Zur Höhe dieses Aufschlags gibt es keine genauen Vorgaben.
Der Wegfall der Roaming-Gebühren bedeutet für den Markt sinkende Umsätze und Einbußen beim Ertrag, sagt der Branchenverband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Deswegen gibt es Ausnahmen. Können sie durch Roaming hohe Verluste nachweisen, dürfen Anbieter eventuell über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr Geld von ihren Kunden verlangen.
Wichtig für Kreuzfahrtreisende: Auf dem Schiff können Verbrauchern auch innerhalb der EU hohe Kosten entstehen. Für die auf vielen Schiffen eingerichteten Bord-Funknetze gilt die EU-Verordnung nämlich nicht. Eine Gesprächsminute kann bis zu 10 Euro kosten. Vor der Abreise lohnt sich der Blick in die Vertragsdetails oder eine Nachfrage beim Reiseanbieter.
Einmal an Bord angekommen, sollten Schiffsreisende die automatische Netzwahl des Telefons ausschalten. Sonst meldet sich das Telefon vielleicht unbemerkt über das teure Schiffsnetz an, falls das Landnetz einmal nicht verfügbar ist.
Außerhalb der EU gilt die Verordnung nicht. Im Zweifel sollte deswegen im Zielland die Datenverbindung und die Mailbox-Weiterleitung deaktiviert werden.
Wer sich beispielsweise im Grenzbereich zur Schweiz bewegt, sollte das Handy auf manuelle Netzauswahl umstellen. Sonst kann es sein, dass sich das Telefon unbemerkt im Netz im Nachbarland anmeldet. Das kann teuer werden.
Mittlerweile gibt es aber weltweit eine Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Datenroaming. Soweit nicht anders vereinbart gilt: Erreicht der Kunde die automatische Kostengrenze von knapp 60 Euro, muss er darüber informiert werden. Zudem wird die Datenverbindung unterbrochen, wenn der Kunde nicht angibt, dass er zu höheren Kosten weitersurfen möchte. dpa